Forschung zum japanischen Recht

Forschung zum japanischen Recht

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht beschäftigt sich intensiv mit japanbezogener Rechtsvergleichung und Auslandsrechtsforschung. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des Zivil-, Handels- und Wirt­schafts­rechts.

Die Rechtsvergleichung mit Japan ist aufgrund der vielen unterschiedlichen Einflüsse, die das moderne japanische Recht in seiner Entstehung als eine der großen Mischrechtsordnungen geprägt haben, von besonderem Reiz. Die Forschung zum japanischen Recht erfordert eine intensive Einbeziehung kulturanthropologischer, soziologischer, ökonomischer und auch politischer Aspekte. Insbesondere gilt es, das Spannungsverhältnis zwischen dem gesetzten Recht und außerrechtlichen sozialen Regelungsmechanismen zu erfassen und transparent zu machen.

Rechtsvergleichung mit Japan
Die anhaltende Bedeutung Japans und damit implizit auch die seines Rechts steht außer Frage. Die Ausstrahlung des Recht Japans in andere Staaten Ostasiens war und ist erheblich. Das moderne japanische Recht bildet eine Mischrechtsordnung. Als Ergebnis einer vielschichtigen Rezeptionsgeschichte findet sich heute in Japan eine Gemengelage aus Rechtsfiguren unterschiedlicher Rechtsordnungen, nicht zuletzt der deutschen, die ihrerseits wiederum in eine andere Rechtstradition und Rechtsmentalität eingebettet sind. mehr



Forschungsschwerpunkte im japanischen Recht

Zwei Themen von aktuellem Interesse stehen derzeit im Mittelpunkt der japanbezogenen Forschung. Das erste ist, aus der Sicht der Regulierungstheorie, der paradigmatische Wandel des japanischen Regulierungs- und Aufsichtsmodells, der vor knapp einem Jahrzehnt als Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung einsetzte. In lockerem sachlichen Zusammenhang hiermit stehen als zweites die Veränderungen der Corporate Governance in Japan. Beide Themen sind als Teil des modernen Rechts- und Institutionen­vergleichs innerhalb der “Triade“ (USA-EU-Japan) angelegt. Sie bilden damit einen Beitrag zu der Diskussion um Form und Grenzen einer möglichen internationalen Systemkonvergenz.

Der Wandel des Regulierungsmodells
Japan hat eine Vielzahl von Reformen in einer spannenden Mischung von De- und Re-Regulierung in fast allen Rechtsbereichen eingeleitet mit dem Ziel, ein transparentes marktorientiertes Regulierungsregime zu schaffen, unter dem die Marktkräfte Priorität vor administrativer Steuerung genießen und das im internationalen Regulierungswettbewerb bestehen kann. Herzstück der Reformen ist ein grundlegender Systemwandel von einer konsens-orientierten, intransparenten und ermessensgesteuerten Lenkung des Wirtschaftsgeschehens durch die Bürokratie hin zu einer regelgestützten Regulierung. mehr
Veränderungen der Corporate Governance
Der japanische Gesetzgeber hat seit 2001 in mehreren Schritten das Gesellschaftsrecht umfassend novelliert und es dabei stark dereguliert und in hohem Maße flexibilisiert. Dies sollte die Überwindung der Wirtschaftskrise erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen steigern. Für die Aktiengesellschaft, die dominierende Rechtsform in Japan, steht heute eine Fülle unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der Organisationsstruktur und der Corporate Governance zur Verfügung. mehr


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