Forschung zum japanischen Recht
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht beschäftigt sich intensiv mit japanbezogener Rechtsvergleichung und Auslandsrechtsforschung. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrechts.
Die Rechtsvergleichung mit Japan ist aufgrund der vielen unterschiedlichen Einflüsse, die das moderne japanische Recht in seiner Entstehung als eine der großen Mischrechtsordnungen geprägt haben, von besonderem Reiz. Die Forschung zum japanischen Recht erfordert eine intensive Einbeziehung kulturanthropologischer, soziologischer, ökonomischer und auch politischer Aspekte. Insbesondere gilt es, das Spannungsverhältnis zwischen dem gesetzten Recht und außerrechtlichen sozialen Regelungsmechanismen zu erfassen und transparent zu machen.
Forschungsschwerpunkte im japanischen Recht
Zwei Themen von aktuellem Interesse stehen derzeit im Mittelpunkt der japanbezogenen Forschung. Das erste ist, aus der Sicht der Regulierungstheorie, der paradigmatische Wandel des japanischen Regulierungs- und Aufsichtsmodells, der vor knapp einem Jahrzehnt als Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung einsetzte. In lockerem sachlichen Zusammenhang hiermit stehen als zweites die Veränderungen der Corporate Governance in Japan. Beide Themen sind als Teil des modernen Rechts- und Institutionenvergleichs innerhalb der “Triade“ (USA-EU-Japan) angelegt. Sie bilden damit einen Beitrag zu der Diskussion um Form und Grenzen einer möglichen internationalen Systemkonvergenz.