Kompetenzzentrum für die Anwendung ausländischen Rechts
Globalisierung, europäischer Binnenmarkt und Migration prägen heute ganz selbstverständlich die Rechtsbeziehungen von Menschen und Unternehmen. Mit der zunehmenden internationalen Verflechtung privater und geschäftlicher Angelegenheiten ist auch die Anzahl von Rechtsfällen gewachsen, die vor deutschen Gerichten verhandelt werden, aber nach dem Recht eines anderen Staates zu entscheiden sind. Das Kompetenzzentrum für die Anwendung ausländischen Rechts befasst sich mit diesen Fragen in wissenschaftlicher ebenso wie in praktischer Sicht.
Schon seit seiner Gründung im Jahr 1926 unterstützt das Institut deutsche Gerichte durch die Erstellung von Gutachten über ausländisches Recht. Das Institut stellt hierdurch seine besondere Expertise und seine in der Bibliothek vorhandenen Quellen in den Dienst der Allgemeinheit. Zugleich zieht es aus der Arbeit mit konkreten Praxisfällen wertvolle Impulse für seine Grundlagenforschung.
Das Kompetenzzentrum für die Anwendung ausländischen Rechts sorgt zum einen für die Koordinierung und inhaltliche Kontrolle der im Haus verfassten Rechtsauskünfte. Zum anderen ist die Gutachtentätigkeit mit ihren methodischen und rechtstheoretischen Fragestellungen selbst Gegenstand der wissenschaftlichen Betrachtung.
Eine zweite Säule des Kompetenzzentrums, bei der Wissenschaft und Praxis ebenfalls zusammengehen, ist die Herausgabe der Sammlung „Die deutsche Rechtsprechung auf dem Gebiete des Internationalen Privatrechts“ (IPRspr).