Breit gefächertes Themenspektrum in der aktuellen ZJapanR
Heft 55 (2023) der Zeitschrift für Japanisches Recht (ZJapanR) spannt wieder einen weiten Bogen über aktuelle Themen des Rechts in Japan. Behandelt werden unter anderem die zivilrechtliche Haftung für US-Militärbasen, das Themenfeld rund um private Krankenversicherungen im japanischen Gesundheitssystem, das japanische Datenschutzgesetz, das Recht auf Reparatur, eine Sexualstrafrechtsreform sowie Klimaklagen.
In seinem Beitrag „Le régime japonais de responsabilité civile du fait des bases américaines“ behandelt Eric Seizelet die allgemeinen Grundsätze und Bedingungen, die für die zivilrechtliche Haftung von US-Soldaten und zivilen Mitgliedern der in Japan stationierten Streitkräfte gelten. Außerdem beleuchtet er die Rolle der gerichtlichen Kontrolle in Umweltfällen, die amerikanische Stützpunkte betreffen.
Drei ebenfalls in französischer Sprache verfasste Artikel sind aus einem frankokanadisch-japanischen rechtsvergleichenden Forschungsprojekt über Rechtsgrundlagen staatlicher sowie privater Krankenversicherungssysteme hervorgegangen. Sie enthalten unter anderem einen Überblick über das japanische Versicherungsvertragsrecht und widmen sich den Charakteristika des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung in Japan, insbesondere dessen Beziehung zum öffentlichen Versicherungssystem, sowie der Rolle der genossenschaftlichen Versicherung.
Bernd Götze stellt in seiner Abhandlung über das Gesetz betreffend den Schutz persönlicher Informationen (GSpI) die wichtigsten Aspekte zum Datenschutzregime Japans vor und kommt zum Ergebnis, dass sich dieses am internationalen Standard gemessen als recht effektiv erweist.
Weitere Themenbeiträge, Überblicksartikel zur Rechtsprechung Japans sowie diverse Rezensionen und Veranstaltungsberichte ergänzen das aktuelle Heft.
Die ZJapanR ist die weltweit einzige Publikation außerhalb Japans, die regelmäßig, zeitnah die vielfältigen Entwicklungslinien des japanischen Rechts in westeuropäischen Sprachen dokumentiert und analysiert. Fragen zur Zeitschrift beantwortet die Generalsekretärin der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung Kristina Konrad. Sie ist unter DJJV-GS@web.de erreichbar.
Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht