Zwischen 1857 und 1970 gab es im englischen Recht eine Schadensersatzklage, die bei ausländischen Beobachtern größtes Befremden hervorrief. Die gesetzliche Schadensersatzklage wegen Ehebruchs eröffnete Ehemännern die Möglichkeit, die Geliebten ihrer Ehefrauen auf Geldersatz in Anspruch zu nehmen. Eike Götz Hosemann, ehemaliger wissenschaftlicher Referent am Institut, hat in seiner Dissertation die Geschichte dieser berüchtigten Klage untersucht.