Zivilrecht und Rechtsvergleichung im Fokus der ZJapanR

25. November 2024

Die Zeitschrift für Japanisches Recht/Journal of Japanese Law (ZJapanR/J.Japan.L.) ist die weltweit einzige Publikation außerhalb Japans, die regelmäßig und zeitnah alle Bereiche des japanischen Rechts in westeuropäischen Sprachen dokumentiert und analysiert. Heft 57 (2024) enthält umfangreiche Beiträge zu privat- und wirtschaftsrechtlichen sowie rechtsvergleichenden Themen, ergänzt durch Überblicksartikel zur aktuellen japanischen Rechtsprechung.

In seinem Beitrag „Die Reform des japanischen Bürgschaftsrechts in rechtsvergleichender Sicht“ behandelt Keizo Yamamoto den Schutz von natürlichen Personen, die Bürgschaften für Unternehmensschulden leisten. Häufig schätzen jene die eingegangenen Risiken falsch ein oder übernehmen die Bürgschaft aufgrund emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner. Im Zuge der 2020 in Kraft getretenen japanischen Schuldrechtsreform wurden diesbezüglich neue Vorschriften eingeführt. Der als Mitglied der Kommission des Legislativausschusses für das japanische Justizministerium federführend an der Gestaltung dieser Reform beteiligte Autor erklärt das Regelungsmodell und stellt es dem deutschen sowie dem französischen Regelungsansatz vergleichend gegenüber.

Die Frage, ob Eigenheiten bei Vertragsabschlüssen im japanischen Geschäftsleben zu einer Praxis geführt haben, die der Bindungskraft von (schriftlichen) Verträgen abträglich ist, untersucht Ichiro Kobayashi in seinem Beitrag „Understanding Japanese Contract Law“. Ein Konzept aus dem Bereich des japanischen Gesellschaftsrechts greift Manabu Matsunaka in seinem Beitrag „The Concept of Corporate Value“ auf. Dieses kommt in Form von Soft Law zur Anwendung, um Stakeholderinteressen und Shareholderinteressen miteinander zu verbinden, wobei eine fortschreitende Priorisierung letzterer zu beobachten ist.

Seine jahrzehntelange Erfahrung im informellen und institutionellen juristischen Austausch zwischen Deutschland und Japan lässt Jan Grotheer, einer der Gründer der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung (DJJV), in seinen Beitrag „Rechtsvergleichung in Wissenschaft und Praxis – ergibt das (noch) Sinn?“ einfließen. Unter anderem hält er fest, dass Rechtsvergleichung und Kulturvergleichung voneinander untrennbar sind und dass dem rechtspraktischen Austausch dabei eine wesentliche Rolle zukommt. Um Recht als kulturelles Phänomen ging es auch bei dem im Februar 2024 an der Universität Augsburg abgehaltenen Symposium mit dem Titel „Individualität und Kollektivität in Recht, Kultur und Rechtskultur – Deutsche und japanische Perspektiven“. Der im Heft enthaltene Veranstaltungsbericht macht die Bandbreite rechtskultureller Themen und Entwicklungslinien in beiden Ländern deutlich.


 



Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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