Benutzung der Institutsbibliothek

Benutzung der Institutsbibliothek

Rechtswissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland, die auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privat- und Wirtschaftsrechtsrechts sowie der Rechtsvereinheitlichung arbeiten, sind uns als Gäste in der Bibliothek herzlich willkommen. Jährlich nutzen bis zu 1.000 Gastwissenschaftler*innen aus aller Welt die Bibliothek für ihre Forschung.


Zulassung für mehrtägige Forschungsaufenthalte

Die umfassende Nutzung der Bibliothek für mehrtägige Forschungsaufenthalte mit individuellem Arbeitsplatz und Zugang zu den Bibliotheksmagazinen sowie Zeitschriftenräumen ist Doktorand*innen, Habilitand*innen und Professor*innen vorbehalten.

Details zum Zulassungsverfahren für mehrtägige selbstfinanzierte Forschungsauftenhalte finden Sie hier.


Zulassung für Tagesgäste

Interessenten mit kurzfristigem Literaturbedarf und Interessenten, die keine Doktorand*innen, Habilitand*innen und Professor*innen sind, können im Einzelfall die Bibliothek nutzen, wenn ein ernsthaftes wissenschaftliches Interesse besteht, das an anderen Bibliotheken nicht erfüllt werden kann. Die Bibliotheksnutzung ist für Tagesgäste nach schriftlicher Voranmeldung von Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 16 Uhr möglich und beschränkt sich auf die Lesesäle der Bibliothek.

Für die Zulassung füllen Sie bitte zunächst den Antrag (hier als PDF oder Word-Datei) auf die Nutzung als Tagesgast vollständig aus und senden Sie ihn an die Leiterin der Benutzungsabteilung. Innerhalb einer Woche erhalten Sie eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage. Wenn Sie eine Zulassung durch die Leiterin der Benutzungsabteilung erhalten haben, können Sie am zuvor vereinbarten Datum maximal fünf Bände pro Tag im Lesesaal der Bibliothek einsehen bzw. kopieren oder scannen.




Bildnachweise: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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