Köpfe, Themen und Geschichten aus unserer Forschung
Rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung ist vielfältig und lebensnah. Die Private Law Gazette berichtet über unsere Forschungsthemen und stellt Wissenschaftler*innen mit ihren aktuellen Projekten vor. Sie wirft Schlaglichter auf das Institutsleben und gibt einen Überblick aktueller Publikationen und Veranstaltungstermine.
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Ausgewählte Artikel
Westliche Vorstellungen von Japan drehen sich häufig um die technologische Innovationskraft, die starke Exportwirtschaft oder die faszinierende Kultur des Landes. Welchen Erkenntnisgewinn die Rechtsvergleichung mit Japan bietet, ist selbst unter Jurist*innen wenig bekannt. „Vieles spricht dafür, sich mit dem japanischen Recht zu befassen“, sagt Ruth Effinowicz, Leiterin des Kompetenzzentrums Japan am Institut. „Der Blick auf Japan sollte aber nicht nur durch die – zum Teil vermeintliche – Andersartigkeit der japanischen Kultur und Gesellschaft geleitet sein.“
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Gesellschaftlichen Herausforderungen mit unternehmerischen Mitteln zu begegnen, liegt weltweit im Trend. Besonders in der jüngeren Gründergeneration gilt die Verbindung aus Gemeinwohlorientierung und Gewinnerzielung als vielversprechendes Organisationsmodell. Dessen rechtlicher Rahmen ist indes noch wenig ausgebildet. Ein Projekt unter der Federführung von Institutsdirektor Holger Fleischer wirft einen interdisziplinären Blick auf diese Materie.
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Zum Studium der Rechtswissenschaften kam sie über Umwege. Sprachen, Literatur, Philosophie und Theater interessierten sie zunächst mehr. Schreibend und lehrend sah sie sich schon früh. Ihre Entscheidung für das Jurastudium war ursprünglich eine gegen das Risiko potenziell brotloser Alternativen. Erhalten hat sie sich ihre Offenheit für andere Disziplinen. Ihr Weg in die Wissenschaft hat sich schrittweise ergeben und führte sie unter anderem nach Brüssel, Oxford und Paris. Von ihrem Lehrstuhl an der Bucerius Law School folgte sie dem Ruf ans Institut, dessen Direktorium sie seit dem 1. Januar 2024 angehört.
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Welche Rolle spielen Privatrecht und IPR? Die Ermöglichung von individueller Freiheit und wirtschaftlichem Wachstum gehört zu den zentralen Grundsätzen des modernen Privatrechts wie es sich im 19. Jahrhundert entwickelt hat. Ein von der unbeschränkten Ausbeutung von Ressourcen abhängiges quantitatives Wachstum erscheint vor dem Hintergrund der Klimakrise und des Verlusts an Biodiversität heute jedoch nicht mehr vertretbar. „Für das Privatrecht ist ein Umdenken notwendig“, sagt Institutsdirektor Ralf Michaels.
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Das wissenschaftliche Publizieren und die Nutzung wissenschaftlicher Literatur befinden sich in einem tiefgreifenden Prozess des Wandels. Das Leitmotiv: Die Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung sollen frei zugänglich und die Teilhabe am wissenschaftlichen Diskurs unabhängig von finanziellen Ressourcen weltweit möglich sein. Open Access ist ein erster wesentlicher Schritt im Rahmen des mit Open Science bezeichneten Leitbilds wissenschaftlicher Praxis, an dem sich auch das Institut orientiert.
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