Grundlagen: Rechtstheorie, Ökonomie und Sozialwissenschaften


Projekte

Das Projekt will Rechtssubjektivität auf ein konzeptionelles Fundament stellen, es auf neuartige Kandidaten für den Status als Rechtssubjekt anwenden (Natur, Tiere, Organismen, Roboter, künstliche Intelligenzen, gesellschaftliche Kollektive, Kunstwerke) und in Frage stellen, ob es heute und künftig überhaupt noch angemessen ist, die Welt in Subjekte und Objekte einzuteilen. mehr
Japan und Deutschland erleben demographische Strukturveränderungen durch Alterung und Geburtenrückgang. Wir wollen vergleichend sichten, wie sich diese Veränderungen auf Rechtsvorstellungen auswirken und welche Rolle Recht in Japan und Deutschland bei der Bewältigung dieser Veränderungen spielt. mehr
Obwohl Geschwister zum engsten Familienkreis zählen, hat sich die Familienrechtswissenschaft bislang nur wenig für ihre Rechtsstellung interessiert. Diese Lücke soll mit diesem interdisziplinären Forschungsprojekt sowohl sichtbar gemacht als auch geschlossen werden. mehr
Zum Selbstverständnis der Moderne gehört es, dass Rechtsvorstellungen veränderlich und begründungsbedürftig sind. Unsere Annahme ist, dass diese Begründungen durch Prozesse hervorgebracht werden, die sich als Diskurse begreifen und daher mit den Mitteln der sozialwissenschaftlichen Diskursanalyse erforschen lassen. Wir wollen die Entwicklungen rekonstruieren, mit denen sich bestimmte Begründungen in juristischen Diskursgemeinschaften durchsetzen oder umgekehrt zurückgewiesen werden. mehr
Zu den grand thèmes der Familiensoziologie gehört die Frage nach den gesellschaftlichen Funktionen von Familie. Im Gegensatz zu biologischen Funktionen sind damit die Funktionen gemeint, die Familien für die und innerhalb der Gesellschaft haben. Häufig werden drei Hauptfunktionen unterschieden: wirtschaftliche Funktionen (Familie als Gewähr für materielle Sicherheit), sozialisierende Funktionen (Familie als Orte der Erziehung und der Fürsorge) sowie politische oder verortende Funktionen (gesellschaftliche Platzierungen durch Familie). Wir wollen in drei Teilprojekten (Finanzierung, Care, Status) erforschen, wie das Familienrecht diese gesellschaftlichen Funktionen von familiärer Praxis in der Gegenwart abbildet. mehr
Dekoloniale Rechtsvergleichung
Die dekoloniale Rechtsvergleichung erforscht, inwieweit das herrschende Verständnis von Recht durch ein Gespann von Moderne und Kolonialität strukturiert wird, und sie bietet dekoloniale Alternativen zu diesem Verständnis. Die herkömmliche Rechtsvergleichung beruht auf epistemischen Annahmen, die sich vor dem Hintergrund von Moderne und Kolonialität herausgebildet haben. Dies hat Auswirkungen auf mehrere zentrale Annahmen und Praktiken in der Rechtsvergleichung. mehr
Urquellen des Gesellschaftsrechts
Im Gesellschaftsrecht trat der Gesetzgeber erst spät auf den Plan. Jahrhundertelang stellten Gründungsurkunden und Vertragswerke sicher, dass alle für den Bestand einer Gesellschaft wesentlichen Regeln verbindlich festgelegt wurden. Von der Rechnungslegung über das Wettbewerbsverbot bis hin zur Strukturierung von Leitungs- und Aufsichtsorganen entstanden so Modelle für spätere gesetzliche Normen. mehr

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