Grundlagen: Rechtsgeschichte, Rechtstheorie und Rechtsökonomie

Grundlagen: Rechtsgeschichte, Rechtstheorie und Rechtsökonomie

Das Institut ist der Grundlagenforschung gewidmet und stellt sich daher seit jeher den methodischen Grundfragen des (Privat-)rechts. Hierbei ist es unerlässlich, die Denkansätze und Erkenntnisse verwandter Disziplinen wie der Rechtsgeschichte, der Rechtstheorie, der Rechtssoziologie sowie der Rechtsökonomie in die Forschung einzubinden.


Projekte

Dekoloniale Rechtsvergleichung
Die dekoloniale Rechtsvergleichung erforscht, inwieweit das herrschende Verständnis von Recht durch ein Gespann von Moderne und Kolonialität strukturiert wird, und sie bietet dekoloniale Alternativen zu diesem Verständnis. Die herkömmliche Rechtsvergleichung beruht auf epistemischen Annahmen, die sich vor dem Hintergrund von Moderne und Kolonialität herausgebildet haben. Dies hat Auswirkungen auf mehrere zentrale Annahmen und Praktiken in der Rechtsvergleichung. mehr
Urquellen des Gesellschaftsrechts
Im Gesellschaftsrecht trat der Gesetzgeber erst spät auf den Plan. Jahrhundertelang stellten Gründungsurkunden und Vertragswerke sicher, dass alle für den Bestand einer Gesellschaft wesentlichen Regeln verbindlich festgelegt wurden. Von der Rechnungslegung über das Wettbewerbsverbot bis hin zur Strukturierung von Leitungs- und Aufsichtsorganen entstanden so Modelle für spätere gesetzliche Normen. mehr
Das Recht der Familiengesellschaften
Familienunternehmen rücken zusehends in den Fokus der gesellschaftsrechtlichen Forschung. Dies ist nicht weiter verwunderlich: 91 Prozent aller Gesellschaften in Deutschland sind Familienunternehmen; sie beschäftigen 57 Prozent aller Arbeitnehmer und erzielen 55 Prozent des Umsatzes im privaten Sektor. Auch andernorts bilden sie vielfach das Rückgrat der Volkswirtschaft. mehr


Headerbild: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

Zur Redakteursansicht