Rechtsvergleichung, ausländisches Privatrecht und globale Rechtspluralität

Rechtsvergleichung, ausländisches Privatrecht und globale Rechtspluralität

Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Arbeit am Institut stehen die Rechtsvergleichung und das ausländische Recht. Die methodischen Ansätze der internationalen Rechtsvergleichung reichen bis in die Zeit der Institutsgründung zurück und sind bis heute ein Grundpfeiler der Forschung am Institut. Grundlegendes Erkenntnisinteresse aller Wissenschaftler*innen ist es, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen festzustellen und daraus Lösungen für eine Fortentwicklung des Rechts zu entwerfen. Im Fokus vieler Forschungsprojekte steht zudem die Erschließung der historischen Grundlagen des modernen Zivilrechts.


Projekte

Rechte der Natur
In den letzten zwei Jahrzehnten sind die Beziehungen zwischen Mensch, Natur und Recht weltweit zu einem wichtigen Forschungsgegenstand geworden. Die Verankerung von Rechten der Natur in den Verfassungen von Bolivien und Ecuador sowie beispielsweise die Anerkennung der Rechte von Flüssen in Neuseeland und Kanada sowie eines Sees in Indien haben die Aufmerksamkeit von Rechtswissenschaftler*innen sowohl im Globalen Norden als auch im Globalen Süden auf sich gezogen. mehr
Dekoloniale Rechtsvergleichung
Die dekoloniale Rechtsvergleichung erforscht, inwieweit das herrschende Verständnis von Recht durch ein Gespann von Moderne und Kolonialität strukturiert wird, und sie bietet dekoloniale Alternativen zu diesem Verständnis. Die herkömmliche Rechtsvergleichung beruht auf epistemischen Annahmen, die sich vor dem Hintergrund von Moderne und Kolonialität herausgebildet haben. Dies hat Auswirkungen auf mehrere zentrale Annahmen und Praktiken in der Rechtsvergleichung. mehr
Testierfreiheit versus familiäre Solidarität – Woher kommt das Pflichtteilsrecht?
Erblasser*innen können per Testament oder Erbvertrag selbst bestimmen, wer sie in welchem Umfang beerbt. Sofern es keinen erklärten letzten Willen gibt, greift die gesetzliche Erbfolge ein. Die Verfügungsmacht über den eigenen Nachlass ist jedoch beschränkt. Was heute als ‚Pflichtteil‘ bezeichnet wird, gründet auf einer langen Tradition. mehr
Die Frühehe vor dem Grundgesetz
2017 ist in Deutschland das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft getreten, das es Minderjährigen im Inland versagt, eine Ehe zu schließen, und Ehen, die von Minderjährigen im Ausland geschlossen wurden, die Wirksamkeit versagt. Inzwischen steht es verfassungsrechtlich auf dem Prüfstand. Ein Team von Wissenschaftler*innen um Nadjma Yassari und Ralf Michaels hat für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine rechtsvergleichende Stellungnahme verfasst, die das Phänomen der Frühehe im Kontext unterschiedlicher Rechtsordnungen und -kulturen beleuchtet. mehr
Personengesellschaften im Rechtsvergleich
Private Law Gazette 1/2021 – Wer bis vor Kurzem auf dem Gebiet des Personengesellschaftsrechts den Blick schweifen ließ, musste feststellen, dass es kaum Wegweiser gab, die eine internationale Orientierung boten. „Es handelte sich hier um eine veritable Forschungslücke“, sagt Institutsdirektor Holger Fleischer, der es mit seiner wirtschaftsrechtlichen Arbeitsgruppe in einem mehrjährigen Projekt unternommen hat, ein umfassendes Panorama des vergleichenden Personengesellschaftsrechts zu zeichnen. mehr
The Oxford Handbook of Comparative Law in zweiter Auflage erschienen
Private Law Gazette 2/2019 - Die Wurzeln der Rechtsvergleichung reichen zurück bis in das Altertum. Stark an Bedeutung gewonnen hat die Rechtsvergleichung zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Im Zeitalter der Globalisierung und vor dem Hintergrund der Privatrechtsvereinheitlichung in Europa ist sie relevanter denn je. Eine wegweisende kritische Gesamtschau des weltweiten Entwicklungsstandes der rechtsvergleichenden Wissenschaft bot das „Oxford Handbook of Comparative Law“ bei seinem Erscheinen 2006. Die Anfang 2019 erschienene zweite Auflage ist inhaltlich aktualisiert und thematisch erweitert. mehr



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 © unsplash.com / Nick Fewings

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