Rechtsauskünfte und Gutachten

Rechtsauskünfte und Gutachten

Auf Basis seiner breit gefächerten Grundlagenforschung stellt das Institut seine Expertise – im Rahmen seiner Möglichkeiten – in den Dienst der Allgemeinheit. Die Gutachtertätigkeit nimmt hierbei einen besonderen Stellenwert ein.

Neben Großgutachten für Bundesministerien, die europäische Kommission oder das Bundesverfassungsgericht, übernehmen die Wissenschaftler*innen des Instituts – wenn es ihre Forschungsaufgaben zulassen und die Anfrage im wissenschaftlichen Interesse des Instituts liegt – auch Sachverständigengutachten für deutsche Gerichte und unterstützen damit Richter*innen bei der Beurteilung von grenzüberschreitenden Rechtsfällen, in den internationales und ausländisches Privatrecht anzuwenden ist. In ganz begrenztem Umfang werden auch Notar*innen und Rechtsanwält*innen Auskünfte erteilt. Anfragen in Kautelarsachen und zur Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens im Ausland werden nicht übernommen.

Alle Rechtsauskünfte sind kostenpflichtig.

Das Institut erteilt telefonisch oder über E-Mail keine Rechtsauskünfte. Anfragen sind bitte schriftlich auf dem Postweg an das Institut zu richten.

Wir bitten die Gerichte und Behörden, vor dem Versand von Akten telefonisch oder per E-Mail an zu erfragen, ob das entsprechende Länderreferat besetzt ist.

Schriftliche Anfragen senden Sie bitte an folgenden Kontakt:

Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Rechtsauskünfte und Gutachten
Mittelweg 187
20148 Hamburg

Rechtsberatung ist nicht Aufgabe des Instituts. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass Rechtsauskünfte an Privatpersonen nicht erteilt werden können.

Das Institut ist zur Erstattung von Rechtsauskünften nicht verpflichtet und behält sich die Übernahme von Aufträgen entsprechend der verfügbaren Kapazität und des wissenschaftlichen Interesses in jedem Falle vor.





Headerbild: © unsplash.com / Beatriz Pérez Moya

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