Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen, europäischen sowie internationalen Privatrechts
Die Welt wächst immer weiter zusammen: ob europäischer Binnenmarkt, die weltweite Verflechtung multinationaler Wirtschafts- und Finanzunternehmen oder die zunehmende Internationalisierung unseres Alltags. Gleichzeitig stößt unser Recht an Grenzen. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen der Globalisierung wissenschaftlich zu untersuchen und kritisch zu begleiten.
Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Arbeit steht die Rechtsvergleichung. Mit dieser Methode verfolgen die Wissenschaftler*innen ihr grundlegendes Erkenntnisinteresse: Sie wollen feststellen, welche Unterschiede und welche Gemeinsamkeiten zwischen den Rechtsordnungen der Länder der Welt existieren. Aus der rechtsvergleichenden Analyse gewinnen sie Erkenntnisse zu Entstehung, Systematik und Funktionsweise des eigenen und des ausländischen Rechts und entwickeln daraus Lösungen für eine Fortentwicklung, Harmonisierung und Vereinheitlichung des Rechts – auf europäischer und globaler Ebene.
Forschungsschwerpunkte des Instituts
Das Institut hat seine Forschungsinteressen in fünf Schwerpunkten gebündelt:
- Rechtsvergleichung, ausländisches Privatrecht und globale Rechtspluralität
- Grundlagen: Rechtsgeschichte, Rechtstheorie und Rechtsökonomie
- Internationales Privat- und Verfahrensrecht
- Handels-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
- Europäisches Privatrecht und Privatrechtsvereinheitlichung
Ein weiteres Forschungsziel ist die wissenschaftliche Begleitung der Transformationsprozesse und Reformen in Rechtsordnungen, die sich in einer besonders dynamischen Entwicklung befinden. In den dafür etablierten Kompetenzzentren sollen zudem vertiefte Kenntnisse über wirtschaftlich wichtige, aber sprachlich schwer zugängliche Rechtsordnungen erlangt werden:
Wissenstransfer
Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten spiegeln sich in wissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie in Empfehlungen und Gutachten für Kommissionen, Regierungen und Gerichte wider. Darüber hinaus wirken die Wissenschaftler*innen am Max-Planck-Institut für Privatrecht bei der Vorbereitung von Gesetzen auf nationaler und internationaler Ebene mit. Die internationale Zusammenarbeit und die Etablierung von Netzwerken mit inländischen und ausländischen Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen sorgen für neue wissenschaftliche Impulse.
Das Institut wurde 1926 unter Beteiligung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft gegründet. Erster Direktor war Ernst Rabel, der mit seiner Monografie „Das Recht des Warenkaufs“ zum Wegbereiter der internationalen Rechtsvergleichung wurde. 1949 wurde das Institut in die Max-Planck-Gesellschaft integriert. Seit 1956 ist es in Hamburg ansässig.
Derzeit bilden Holger Fleischer (seit 2009), Ralf Michaels (seit 2019) und Anne Röthel (seit 2024) das Direktorium des Instituts.