Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

Rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen, europäischen sowie internationalen Privatrechts

Die Welt wächst immer weiter zusammen: ob europäischer Binnenmarkt, die weltweite Verflechtung multinationaler Wirtschafts- und Finanzunternehmen oder die zunehmende Internationalisierung unseres Alltags. Gleichzeitig stößt unser Recht an Grenzen. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen der Globalisierung wissenschaftlich zu untersuchen und kritisch zu begleiten.

Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Arbeit steht die Rechtsvergleichung. Mit dieser Methode verfolgen die Wissenschaftler*innen ihr grundlegendes Erkenntnisinteresse: Sie wollen feststellen, welche Unterschiede und welche Gemeinsamkeiten zwischen den Rechtsordnungen der Länder der Welt existieren. Aus der rechtsvergleichenden Analyse gewinnen sie Erkenntnisse zu Entstehung, Systematik und Funktionsweise des eigenen und des ausländischen Rechts und entwickeln daraus Lösungen für eine Fortentwicklung, Harmonisierung und Vereinheitlichung des Rechts – auf europäischer und globaler Ebene.

Forschungsschwerpunkte des Instituts

Das Institut hat seine Forschungsinteressen in fünf Schwerpunkten gebündelt:

Ein weiteres Forschungsziel ist die wissenschaftliche Begleitung der Transformationsprozesse und Reformen in Rechtsordnungen, die sich in einer besonders dynamischen Entwicklung befinden. In den dafür etablierten Kompetenzzentren sollen zudem vertiefte Kenntnisse über wirtschaftlich wichtige, aber sprachlich schwer zugängliche Rechtsordnungen erlangt werden:


Wissenstransfer

Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten spiegeln sich in wissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie in Empfehlungen und Gutachten für Kommissionen, Regierungen und Gerichte wider. Darüber hinaus wirken die Wissenschaftler*innen am Max-Planck-Institut für Privatrecht bei der Vorbereitung von Gesetzen auf nationaler und internationaler Ebene mit. Die internationale Zusammenarbeit und die Etablierung von Netzwerken mit inländischen und ausländischen Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen sorgen für neue wissenschaftliche Impulse.

Das Institut wurde 1926 unter Beteiligung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft gegründet. Erster Direktor war Ernst Rabel, der mit seiner Monografie „Das Recht des Warenkaufs“ zum Wegbereiter der internationalen Rechtsvergleichung wurde. 1949 wurde das Institut in die Max-Planck-Gesellschaft integriert. Seit 1956 ist es in Hamburg ansässig.

Derzeit bilden Holger Fleischer (seit 2009), Ralf Michaels (seit 2019) und Anne Röthel (seit 2024) das Direktorium des Instituts.

Das Institut wurde 1926 in Berlin gegründet. Erster Institutsdirektor war Ernst Rabel (1874-1955), der als wissenschaftlicher Wegbereiter der Rechtsvergleichung gilt. Unter seiner Leitung gewann das Institut rasch an Einfluss. Gezwungen durch die Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges wurde das Institut, samt seiner umfangreichen Bibliothek, nach Tübingen evakuiert. 1949 wurde das Institut Teil der Max-Planck-Gesellschaft, 1956 siedelte es schließlich nach Hamburg über. [mehr]
Das Institut gibt in jedem Jahr einen Bericht über seine wissenschaftlichen Aktivitäten heraus. Diese Tätigkeitsberichte geben einen Überblick über die verschiedenen Forschungsprojekte, die Veröffentlichungen und Publikationen sowie die wissenschaftlichen Veranstaltungen eines jeweiligen Jahres. [mehr]
Mit dem Fachbeirat und dem Kuratorium stehen der Institutsleitung zwei Gremien beratend zur Seite, die das Institut und seine wissenschaftlichen Leistungen aus einem externen Blickwinkel heraus betrachten und bewerten. Während der Fachbeirat, bestehend aus Wissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland, die wissenschaftliche Leistung des Instituts bewertet, fördert das mit Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft und Medien besetzte Kuratorium die Sichtbarkeit des Instituts in der Öffentlichkeit und die Vernetzung mit an der Forschung des Instituts interessierten Kreisen. [mehr]
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