Forschung am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht erforscht systematisch das Privat- und Wirtschaftsrecht sowie das internationale Privatrecht in transnationaler Perspektive und befasst sich mit den sich daraus ergebenden methodischen Grundfragen. Das Institut will auf seinen Forschungsgebieten dazu beitragen, das Recht fortzuentwickeln und die Herausforderungen zu bewältigen, die mit der Globalisierung der Lebensverhältnisse und der Internationalisierung des Rechts einhergehen.
Ausgehend von einer Analyse der Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Rechtsordnungen Europas und weltweit untersucht es das Zusammenwirken von privater Regelbildung, nationalen Rechtsordnungen, supranationalem Recht und zwischenstaatlichen Übereinkommen. Die Forschung des Instituts dient zudem dazu, Grundlagen für die internationale Verständigung über das Recht zu schaffen sowie Regeln und Instrumente zu entwickeln, mit deren Hilfe die Anwendung der nationalen Rechtsordnungen auf grenzüberschreitende Sachverhalte besser koordiniert werden kann.
Forschungsschwerpunkte des Instituts
Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Arbeit am Institut stehen die Rechtsvergleichung und das ausländische Recht. Die methodischen Ansätze der internationalen Rechtsvergleichung reichen bis in die Zeit der Institutsgründung zurück und sind bis heute ein Grundpfeiler der Forschung am Institut. Grundlegendes Erkenntnisinteresse aller Wissenschaftler*innen ist es, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen festzustellen und daraus Lösungen für eine Fortentwicklung des Rechts zu entwerfen. Im Fokus vieler Forschungsprojekte steht zudem die Erschließung der historischen Grundlagen des modernen Zivilrechts.
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Das Institut ist der Grundlagenforschung gewidmet und stellt sich daher seit jeher den methodischen Grundfragen des (Privat-)rechts. Hierbei ist es unerlässlich, die Denkansätze und Erkenntnisse verwandter Disziplinen wie der Rechtsgeschichte, der Rechtstheorie, der Rechtssoziologie sowie der Rechtsökonomie in die Forschung einzubinden.
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Fundament dieses Forschungsschwerpunkts sind Fragestellungen über die internationale gerichtliche Zuständigkeit, die grenzüberschreitende Kooperation von Gerichten und Justizbehörden, die Anwendbarkeit ausländischer Rechtsnormen und die Gültigkeit nationaler Gerichtsentscheidungen im Ausland.
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Ein zentrales Forschungsgebiet ist das Handels-, Gesellschafts- und Kapitalmarkrecht. Auf breiter rechtsvergleichender Grundlage werden fundamentale und aktuelle Fragestellungen kritisch aufbereitet und in einen größeren historischen und internationalen Kontext gestellt.
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Dieser Forschungsschwerpunkt nimmt Rechtsvorstellungen über Ehe und Familie, Kindschaft und Erwachsenenschutz sowie Pflege und Privatheit in den Blick. Zur Aufklärung der Bedingungen und Bedingtheiten aktueller familienrechtlicher Entwicklungen unterziehen wir die in diesen Feldern wirkenden Strömungen, Leitgedanken und Konzepte einer interdisziplinären und rechtsvergleichenden Analyse.
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Das Institut hat sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklungen im Bereich des Europäischen Privatrechts aus wissenschaftlicher Perspektive kritisch zu begleiten. Es sieht seine wissenschaftliche Aufgabe darin, im Labyrinth der Diskurse und der Regelwerke Orientierung zu bieten.
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