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Hintergrund und Tiefgang: Mehr über unser Institut und aktuelle Forschungsprojekte.

Die Debatte um die Leihmutterschaft reißt nicht ab und erfasst auch in der Wissenschaft immer weitere Kreise. Institutsdirektorin Anne Röthel ordnet ein, welche Fragen sich daraus für die Entwicklung des deutschen Familienrechts im internationalen Kontext stellen. Im Interview erläutert sie die Herausforderungen für den Gesetzgeber und inwiefern die Rechtswissenschaft hier gefordert ist.
 

Rabels großer Wurf

7. Januar 2026

Mehrmals täglich fällt im Institut sein Name. Die von ihm ins Leben gerufene Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht ist ebenso nach ihm benannt wie unser großer Vortragssaal. Außerdem ist die alle zwei Jahre feierlich abgehaltene Ernst-Rabel-Vorlesung seinem Andenken gewidmet. 1926 wurde Ernst Rabel Gründungsdirektor des Kaiser-Wilhelm-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, das in diesem Jahr als Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht sein 100-jähriges Bestehen feiert. 1937 aus dem Amt gedrängt, emigrierte er in die USA und kehrte nach dem Krieg für wenige Jahre zurück. Auskunft über sein Leben gibt in erster Linie sein wissenschaftliches Wirken.
 

Die Beziehungen der Türkei und ihrem Vorgängerstaat, dem Osmanischen Reich, mit Europa reichen weit in die Geschichte zurück. Inzwischen ist das Land einer der größten Handelspartner und gleichzeitig Beitrittskandidat der Europäischen Union. Das türkische Recht zählt zu den wichtigsten ausländischen Rechtsordnungen, mit denen sich die juristische Praxis in Deutschland und der EU auseinandersetzt. „Ebenso groß ist die Relevanz des deutschen und europäischen Rechts für die Türkei“, sagt Biset Sena Güneş, Leiterin des Kompetenzzentrums Türkei am Institut. Sie forscht zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht, zum Familien- und Erbrecht sowie zum Wirtschaftsrecht der Türkei, Deutschlands und der EU in vergleichender Perspektive.

Betrügereien, Pleiten, Börsenkrach – der Stoff, aus dem Unternehmensskandale gemacht sind, lässt zunächst nicht an Fortschritt denken. Dennoch haben Bilanz-, Finanz- und Wirtschaftsskandale über Epochen hinweg die Entwicklung des Aktien- und Kapitalmarktrechts maßgeblich mitgeprägt. Dieses Rechtsgebiet, so heißt es häufig, sei eine Geschichte seiner Reformen. Tatsächlich sind viele von ihnen aus dem Handlungsdruck von Skandalen hervorgegangen. Eine von Institutsdirektor Holger Fleischer ins Leben gerufene Forschungsreihe widmet sich der rechtlichen Aufarbeitung von Unternehmensskandalen rund um den Globus.

Antonia Sommerfeld, wissenschaftliche Referentin am Institut, und Verónica Ruiz Abou-Nigm von der Universität Edinburgh untersuchen rechtliche Rahmenbedingungen für nachhaltige Lösungen in der Modeindustrie. Dazu richten sie ihren Blick auf zirkuläre Geschäftsmodelle, die durch einen Umstieg zur Kreislaufwirtschaft Nachhaltigkeit mit wirtschaftlicher Effizienz verbinden. Was ist die Rolle des internationalen Privatrechts (IPR) in diesem Transformationsprozess? Wie kann es dazu beitragen, dass sich nachhaltiges Wirtschaften in globalen Lieferketten durchsetzt?

Was geschieht mit unserem Vermögen nach unserem Tod? Diese Frage wird irgendwann die meisten Menschen beschäftigen – sei es, dass sie sich zu überlegen haben, wer ihr Vermögen eines Tages erhalten soll, sei es, dass sie selbst aus einem Erbfall begünstigt werden. Was das deutsche Erbrecht im Einzelnen vorschreibt, und welche Probleme es birgt, ist nur wenigen klar.

Die wesentlichen Informationen über ein Forschungsprojekt mittels Visualisierung schnell begreifbar machen: Dafür kommen immer öfter wissenschaftliche Poster zum Einsatz. Postersessions, die bei Konferenzen das Vortragsprogramm ergänzen, sind aus dem Wissenschaftsbetrieb nicht mehr wegzudenken. Im Rahmen der letzten Evaluierung des Instituts durch seinen Fachbeirat stellten Nachwuchswissenschaftler*innen die Themen ihrer Qualifikationsarbeiten in einer Postersession vor.

Tiere im Recht

3. Februar 2025

Seit über 50 Jahren tritt die Tierrechtsbewegung für einen Wandel im Verhältnis zwischen Menschen und Tieren ein. In den Geistes- und Sozialwissenschaften wurde ein Animal Turn ausgerufen. Inzwischen wächst auch das Interesse an der Frage, wie Tiere juristisch zu behandeln sind und ob ihnen eigene Rechte zustehen. „Während bisher Grundrechte für Tiere im Vordergrund standen, ist es gerade das Privatrecht, das auf eine lange Tradition der schrittweisen Emanzipation neuer Rechtssubjekte sowie ihrer Individualisierung und Autonomisierung blicken kann“, sagt Felix Aiwanger, wissenschaftlicher Referent am Institut.

Gesellschaftsformen bilden die Essenz des Gesellschaftsrechts. Sie prägen nicht nur die Anschauungen der Wirtschaftspraxis, sondern bestimmen auch den Aufbau der Lehrbücher. Über weite Strecken des 20. Jahrhunderts blieb der gewachsene Normenkanon des Personengesellschafts- und Körperschaftsrechts nahezu unverändert. Diese lange Phase „gesetzgeberischer Ruhe“ hielt bis gegen Ende der 1970er-Jahre an. „In den vergangenen fünf Jahrzehnten ist eine enorme Entwicklungsdynamik greifbar geworden“, sagt Institutsdirektor Holger Fleischer.

In ihrem neuen Buch beschreibt Institutsdirektorin Anne Röthel, wie körperliche Selbstbestimmung im Verlauf des 20. Jahrhunderts zu einem allgemeineren Recht geworden ist. Diese Entwicklung, so stellt sie fest, ist aber unvollendet geblieben. In ihrer Analyse nimmt sie drei Personengruppen in den Blick, für die körperliche Selbstbestimmung nach wie vor ein anderes Recht ist als für „normale“ Erwachsene: Patient*innen, Kinder und Betreute.

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