Internationales Privat- und Verfahrensrecht
Fundament dieses Forschungsschwerpunkts sind Fragestellungen über die internationale gerichtliche Zuständigkeit, die grenzüberschreitende Kooperation von Gerichten und Justizbehörden, die Anwendbarkeit ausländischer Rechtsnormen und die Gültigkeit nationaler Gerichtsentscheidungen im Ausland. Die Fortentwicklung des internationalen Privatrechts, vor allem der wachsende Bestand an Kollisionsnormen in der EU-Gesetzgebung, prägt die Themen zahlreicher Forschungsprojekte am Institut.
Veranstaltungsreihe
In der Veranstaltungsreihe „Aktuelle Forschung im Internationalen Privatrecht“ stellen Gastreferent*innen und Mitarbeiter*innen des Instituts ihre Arbeit zu aktuellen Forschungsfragen und Entwicklungen im Internationalen Privatrecht zur Diskussion. Die Workshops richten sich an Wissenschaftler*innen, die zum Internationalen Privatrecht forschen, und sind gleichzeitig offen für alle Interessierten aus dem akademischen Kontext.
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Projekte
Welche Rolle spielen Privatrecht und IPR? Die Ermöglichung von individueller Freiheit und wirtschaftlichem Wachstum gehört zu den zentralen Grundsätzen des modernen Privatrechts wie es sich im 19. Jahrhundert entwickelt hat. Ein von der unbeschränkten Ausbeutung von Ressourcen abhängiges quantitatives Wachstum erscheint vor dem Hintergrund der Klimakrise und des Verlusts an Biodiversität heute jedoch nicht mehr vertretbar. „Für das Privatrecht ist ein Umdenken notwendig“, sagt Institutsdirektor Ralf Michaels.
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2017 ist in Deutschland das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft getreten, das es Minderjährigen im Inland versagt, eine Ehe zu schließen, und Ehen, die von Minderjährigen im Ausland geschlossen wurden, die Wirksamkeit versagt. Inzwischen steht es verfassungsrechtlich auf dem Prüfstand. Ein Team von Wissenschaftler*innen um Nadjma Yassari und Ralf Michaels hat für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine rechtsvergleichende Stellungnahme verfasst, die das Phänomen der Frühehe im Kontext unterschiedlicher Rechtsordnungen und -kulturen beleuchtet.
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Das internationale Privatrecht (IPR) gilt vielen als die technischste unter den juristischen Disziplinen. Während dogmatische Spezialfragen und der Diskurs über angemessene Methoden die Themen des Fachs bestimmen, finden seine philosophischen Grundlagen relativ wenig Beachtung. Umgekehrt spielt das IPR in der Rechtsphilosophie keine große Rolle. Diese Lücke zu schließen ist Ziel eines interdisziplinären Projekts.
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Allen Menschen weltweit ein Leben in Würde zu ermöglichen und zugleich die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, ist eine der größten globalen Herausforderungen unserer Zeit. Sie kommt in den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) der UN zum Ausdruck. Das Projekt „The Private Side of Transforming our World – UN Sustainable Development Goals 2030 and the Role of Private International Law” möchte ein Bewusstsein dafür schaffen, dass auch das Internationale Privatrecht (IPR) mit seinen Institutionen und Methoden einen maßgeblichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten kann.
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Das internationale Privatrecht hat durch die fortschreitende Globalisierung stark an Bedeutung gewonnen. Grenzüberschreitende private Beziehungen, Streitigkeiten und Gerichtsverfahren, bei denen Fragen des internationalen Privatrechts aufgeworfen werden, gehören für Rechtspraktiker zum Tagesgeschäft. Damit einhergehend ist die Zahl der gesetzgeberischen Aktivitäten auf nationaler, internationaler und vor allem auf europäischer Ebene kontinuierlich gestiegen. Mehr und mehr Länder erkennen die Bedeutung des Rechtsgebiets. Auch neue Methoden zeichnen sich ab. Bislang fehlte allerdings ein zeitgemäßer und übergreifender Überblick über diese Disziplin.
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