Die Kompetenzzentren
Die langfristig angelegte Analyse des ausländischen Rechts zählt zu den zentralen Forschungszielen des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht. Um die Transformationsprozesse und Reformen in Rechtsordnungen, die sich in einer besonders dynamischen Entwicklung befinden, wissenschaftlich begleiten zu können und andererseits vertiefte Kenntnisse über wirtschaftlich wichtige, aber sprachlich schwer zugängliche Rechtsordnungen zu erlangen, wurden regionale Kompetenzzentren etabliert. Die dafür ausgewählten Schwerpunkte sind China und Korea, Japan, die islamischen Länder sowie Lateinamerika.
Das Institut führt ein für Deutschland in dieser Form einmaliges Kompetenzzentrum für die Rechtsordnungen Chinas und Koreas. Seine Forschung dokumentiert die Entwicklung des Zivilrechts in dieser dynamischen Region Ostasiens mit einem Schwerpunkt auf dem Recht der Volksrepublik China und der Republik Korea. Das Kompetenzzentrum zeigt rechtsvergleichend Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu anderen Rechtssystemen auf und geht der Frage nach, welche politischen, sozialen und gesellschaftlichen Verhältnisse hinter den jeweiligen Regelungen stehen.
mehr
Das Kompetenzzentrum Japan des Hamburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht ist eine der wichtigsten europäischen Anlaufstellen für juristische Fragestellungen zum japanischen Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht. Ausgebaute wissenschaftliche Kontakte zu japanischen Spitzenuniversitäten und weiteren Institutionen sowie enge persönliche Beziehungen zu japanischen Kolleginnen und Kollegen prägen die intensive Forschungsarbeit.
mehr
Das Kompetenzzentrum Lateinamerika verfolgt die Rechtsentwicklung in 19 lateinamerikanischen Staaten auf den Arbeitsgebieten des Instituts und gehört damit zu den wichtigsten Ansprechpartnern für lateinamerikanisches Privat- und Wirtschaftsrecht in Deutschland und Europa. Neben dem langjährigen Forschungsschwerpunkt des Rechts des Mercosur steht insbesondere das Recht Brasiliens im Zentrum des wissenschaftlichen Interesses.
mehr
Das von westeuropäischen Rechtsordnungen beeinflusste türkische Recht ist eine der praxisrelevantesten ausländischen Rechtsordnungen in Deutschland und der EU. Dies ist nicht verwunderlich, wenn man die historischen Verbindungen zwischen der Türkei bzw. dem ehemaligen Osmanischen Reich und den EU-Mitgliedstaaten, vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht, betrachtet. Das Kompetenzzentrum Türkei, 60 Jahre nach dem Abschluss des Anwerbeabkommens zwischen Deutschland und der Türkei gegründet, widmet sich einerseits den theoretischen Fragestellungen, andererseits hat es das Ziel, konkrete Hilfestellungen für Probleme in der Rechtspraxis zu erarbeiten.
mehr
Eines der zentralen Forschungsziele des Instituts ist die langfristig angelegte Analyse des ausländischen Rechts. Das Kompetenzzentrum für das Recht arabischer und islamischer Länder, derzeit unter der kommissarischen Leitung von Dr. Dörthe Engelcke, beschäftigt sich mit der Rechtsvergleichung im Familien- und Erbrecht arabischer und islamischer Länder.
mehr
Globalisierung, europäischer Binnenmarkt und Migration prägen heute ganz selbstverständlich die Rechtsbeziehungen von Menschen und Unternehmen. Mit der zunehmenden internationalen Verflechtung privater und geschäftlicher Angelegenheiten ist auch die Anzahl von Rechtsfällen gewachsen, die vor deutschen Gerichten verhandelt werden, aber nach dem Recht eines anderen Staates zu entscheiden sind. Das Kompetenzzentrum für die Anwendung ausländischen Rechts befasst sich mit diesen Fragen in wissenschaftlicher ebenso wie in praktischer Sicht.
mehr