In seiner kürzlich erschienenen Habilitationsschrift beschäftigt sich Konrad Duden, ehemaliger wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, mit dem Internet der Dinge. Dabei geht er der Frage nach, inwiefern Eigentum beziehungsweise Besitz an einem vernetzten Gerät den Nutzer beim software- oder netzbasierten Gebrauch schützt.
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