Bereits seit seiner Gründung unter dem Dach der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft unterhält das Institut Länderreferate, die ausgewählten Rechtsordnungen gewidmet sind. Einer der ersten Länderreferenten war Karl Bünger, der 1934 in den Dienst des Kaiser-Wilhelm-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht trat, um das chinesische Zivil- und Handelsrecht zu erforschen. Er wurde zu einem Pionier der Forschung und Lehre zum chinesischen Recht.
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