The Use of Armed Forces Abroad. The Legal Framework of Japan
Ruth Effinowicz, Leiterin des Kompetenzzentrums Japan am Institut, analysiert in ihrer Dissertation das seit 1945 gewachsene gesetzliche Regelwerk, mit dem in Japan die Aktivitäten der sogenannten Selbstverteidigungskräfte kontrolliert werden. In den Fokus nimmt sie dabei die besonders streng regulierten Auslandseinsätze.
Das japanische Wehrrecht ist von einem Spannungsverhältnis geprägt, das seinen Ursprung im Artikel 9 der japanischen Verfassung von 1946 hat. Dieser sieht vor, dass Japan für immer auf Krieg verzichtet und keine Streitkräfte unterhalten darf. Dem „Friedensartikel“ stehen seit Jahrzehnten politische Erwartungen an eine einsatzfähige Truppe gegenüber. Die Folge ist ein komplexes Regelwerk einfachgesetzlicher Vorgaben für die Aktivitäten der japanischen Selbstverteidigungskräfte, zu denen auch Auslandseinsätze gehören. Effinowicz unterzieht das japanische Wehrrecht einer kritischen Analyse und gibt eine strukturierte Darstellung des rechtlichen Rahmens, der die Grundlage für Auslandseinsätze der japanischen Selbstverteidigungskräfte bildet. In den Mittelpunkt ihrer Untersuchung stellt sie die Kriterien von Vorhersehbarkeit und Verantwortlichkeit.
Dr. Ruth Effinowicz, LL.M., M.A., absolvierte ihre juristische Ausbildung an der Universität zu Köln sowie an der Université Paris 1 (Panthéon-Sorbonne) und schloss an der Universität zu Köln ein Studium der Japanologie ab. Seit 2020 leitet sie das Kompetenzzentrum Japan am Institut. Außerdem ist sie Schriftleiterin der Zeitschrift für Japanisches Recht / Journal of Japanese Law (ZjapanR / J.Japan.L.), die vom Institut gemeinsam mit der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung herausgegeben wird.
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