Handbuch des chinesischen Zivilrechts
Knut Benjamin Pißler, Leiter des Kompetenzzentrums China und Korea am Institut, ist Herausgeber des soeben erschienenen Handbuchs. Es behandelt das neu kodifizierte chinesische Zivilrecht erstmals umfassend in deutscher Sprache. Ausgewiesene Kenner*innen des chinesischen Rechts aus Wissenschaft und Praxis beleuchten darin die gesetzlichen Regelungen sowie einschlägige Interpretationen des Obersten Volksgerichts (OVG) und die Rechtsprechung der Untergerichte.

Seit 2021 ist das Zivilgesetzbuch der Volksrepublik China (ZGB) in Kraft. Als Gesamtkodifikation schließt es eine Entwicklungsperiode von rund 40 Jahren ab. Getreu dem von Deng Xiaoping formulierten Prinzip, „den Fluss nach den Steinen tastend zu überqueren“, wurden ab 1978 Regelungswerke für jeweils die Rechtsgebiete erlassen, die für den Wandel von einem sozialistischen zu einem marktorientierten Wirtschaftssystem die höchste Priorität hatten. Parallel zur wirtschaftlichen Entwicklung und den damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen der folgenden Jahre entwickelte sich ein Zivilrechtssystem, das aus zahlreichen Einzelgesetzen bestand, die wiederum durch diverse justizielle Interpretationen des OVG ergänzt wurden. Das neue ZGB führt alle diese Regelungen zusammen und klärt damit eine Reihe von Abstimmungsfragen des früheren Rechtszustands. Darüber hinaus enthält es auch inhaltliche Neuerungen, wie etwa den bislang nicht geregelten Partnerschaftsvertrag oder die Persönlichkeitsrechte.
Behandelt werden sowohl der Allgemeine Teil als auch die Besonderen Teile des ZGB. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus widmen sich die Autor*innen auch der umfangreichen Kommentarliteratur, die sich in der Volksrepublik immer stärker etabliert hat. Besonderes Augenmerk richten sie dabei auf eine Kommentierung des OVG, da zu erwarten ist, dass diese auf die Entscheidungen der Untergerichte großen Einfluss ausüben wird. Chinesisch-deutsche Fassungen der wichtigsten justiziellen Interpretationen werden im Anhang aufgeführt.
Prof. Dr. Knut Benjamin Pißler, M.A. (Sinologie) studierte Rechtswissenschaft an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Rechtswissenschaft sowie Sinologie an der Universität Hamburg. Seit 2002 ist er am Institut tätig. 2013 wurde er von der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen habilitiert und 2017 zum Professor für chinesisches Recht ernannt. Er ist außerdem seit 2011 Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln und war im Oktober 2015 Visiting Professor of Law an der Columbia Law School in New York. Im November 2017 lehrte er im Rahmen einer Kurzzeitdozentur Zivilprozessrecht an der Universität Nanjing. Seit 2023 ist er für zwei Jahre deutscher Vizedirektor des dortigen Deutsch-Chinesischen Instituts für Rechtswissenschaft.
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