Beiträge, Materialien und Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht

Das Max-Planck-Institut gibt drei Schriftenreihen zum ausländischen und internationalen Privatrecht heraus. Darin werden regelmäßig wichtige Ergebnisse aus den Arbeitsgebieten des Instituts publiziert. Alle drei Reihen stehen aber auch externen Autor*innen und Herausgeber*innen offen.

In den „Beiträgen“ werden seit dem Jahr 1928 wichtige Schriften, namentlich Habilitationsschriften, aus den Arbeitsgebieten des Instituts publiziert. Etliche in dieser Reihe erschienene Monografien und Gesamtdarstellungen sind im Institut verfasst oder betreut worden, oder die Bände präsentieren die Ergebnisse von internationalen Konferenzen, die im oder durch das Institut durchgeführt wurden. Die vielfältigen Forschungsthemen reichen von den allgemeinen Rechtsgrundsätzen im Europäischen Privatrecht oder der Brautgabe im Familienvermögensrecht über die Europäisierung des Handels- und Wirtschaftsrechts bis hin zur Globalisierung des Wettbewerbsrechts. Verbindendes Merkmal aller Arbeiten dieser Reihe ist der rechtsvergleichend-analytische Ansatz.

Die seit 1951 erscheinenden „Materialien“ enthalten vor allem wichtige Quellen und Texte zu Geschichte, Reform und Praxis des ausländischen und internationalen Privatrechts. Ihr Ziel ist es, weit verstreutes Material aus der ganzen Welt für Forschung und Lehre überhaupt erst zugänglich zu machen und zu systematisieren. Frühere Bände enthielten etwa Übersetzungen der Zivilgesetzbücher Griechenlands und Italiens oder die Sammlung der „Geheimen Materialien zur Kodifikation des deutschen Internationalen Privatrechts 1881 bis 1896“. Daneben werden in der Reihe auch umfangreichere Sammelbände zu Symposien und rechtsvergleichende Großgutachten publiziert.

Im Jahr 1980 wurde – als Pendant zur Beiträge-Reihe – die Studien-Reihe gegründet. Hier werden in erster Linie herausragende Dissertationen, daneben aber auch sonstige Monografien und Sammelbände kleineren Umfangs veröffentlicht, die sich mit den unterschiedlichsten Themen aus den Arbeitsgebieten des Instituts befassen.

Die drei Publikationsreihen, Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht (BtrIPR), Materialien zum ausländischen und internationalen Privatrecht (MatIPR) und Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht (StudIPR) werden von den Direktoren des MPI, Professor Holger Fleischer, Professor Ralf Michaels und Professor Reinhard Zimmermann, herausgegeben.

Hinweise für Autor*innen

Die Publikation rechtswissenschaftlicher Arbeiten in einer der Institutsschriftenreihen (BtrIPR, MatIPR, StudIPR) erfolgt aufgrund der Annahme zur Veröffentlichung durch die Direktoren als Herausgeber. Zu diesem Zweck ist der Institutsredaktion eine elektronische Fassung der Arbeit im Format PDF zu übermitteln, vorhandene Gutachten und Voten sind beizufügen. Nach der Annahme eines Manuskripts durch die Reihenherausgeber wird das Manuskript im Verlag erneut geprüft, die Höhe eines etwa erforderlichen Druckkostenzuschusses seitens des Autors oder Herausgebers errechnet und der Verlagsvertrag vorbereitet.

Im Institut wird nach der Annahme zur Veröffentlichung nach Abschluss des Verlagsvertrags noch eine redaktionelle Durchsicht der Arbeit auf formale Aspekte hin durchgeführt, die in erster Linie der Wahrung des Erscheinungsbildes der betreffenden Schriftenreihe dienen soll. Redaktionelle Hinweise zu erforderlichen Korrekturen und Anpassungen müssen bei der Erstellung der Repro-Vorlage berücksichtigt werden. Für eine Veröffentlichung in den Institutsreihen müssen Autoren grundsätzlich in Eigenregie eine druckfertige Repro-Vorlage erstellen (oder erstellen lassen). Hinweise und Merkblätter zur Formatierung finden sich auf der Website des Verlages, der auch Hilfestellung bei technischen Fragen leistet.

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