The Characterization of Provisions Protecting Forced Heirs Against Lifetime Dispositions

7. November 2023

Raphael de Barros Fritz, ehemaliger wissenschaftlicher Assistent am Institut, befasst sich in seiner Dissertation mit der Frage, wie Bestimmungen zum Schutz von Pflichtteilsberechtigten vor Nachteilen aus Rechtsgeschäften auf den Todesfall kollisionsrechtlich zuzuordnen sind. Er behandelt diese Problematik rechtsvergleichend mit einer Gegenüberstellung des deutschen Rechts und des Rechts des US-Bundesstaates Louisiana.

Vor dem Hintergrund zunehmender internationaler wirtschaftlicher und persönlicher Verflechtungen wächst weltweit auch die Zahl der Erbrechtsfälle mit grenzüberschreitendem Bezug. In vielen Ländern ist zudem ein signifikanter Anstieg von Rechtgeschäften unter Lebenden auf den Todesfall zu beobachten, während die Anzahl der Erblasser stagniert, die mit einem Testament über ihr Vermögen verfügen. Die Beantwortung der Frage, das Recht welchen Landes jeweils anzuwenden ist, hängt davon ab, welcher Norm des internationalen Privatrechts die betreffende materiell-rechtliche Rechtsnorm zuzuordnen ist. Diese Zuordnung wird als Qualifikation bezeichnet. Die Qualifikation von Bestimmungen, die die lebzeitige Verfügungsfreiheit des Erblassers zugunsten von Pflichtteilsberechtigten einschränken, ist seit jeher umstritten. Für seine vergleichende Arbeit hat der Autor Deutschland und den US-Bundesstaat Louisiana herangezogen, da sich gerade die Zusammenschau dieser beiden Rechtsordnungen für die Analyse einer Reihe rechtlicher Instrumente anbietet, die Pflichtteilsberechtigte vor Nachteilen aus Rechtsgeschäften unter Lebenden auf den Todesfall schützen.

Dr. Raphael de Barros Fritz, LL.M. (Tulane), SJD (Tulane), Attorney at Law (New York), studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau. Nach Absolvierung des Ersten Staatsexamens schloss er an der Tulane University, New Orleans, ein juristisches Masterstudium ab und erwarb an derselben Universität den Doctor of Juridical Science. Außerdem wurde er als Rechtsanwalt in New York zugelassen. 2023 wurde er von der Universität Passau promoviert.



Bildnachweis:
 © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht / Ana Karolina Wolf

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