Unternehmensführung durch Vorstand und Aufsichtsrat
Wer an der Spitze von Unternehmen steht, ist an eine Vielzahl von Normen gebunden, die in diversen Rechtsquellen verankert sind. Neben dem Handelsgesetzbuch (HGB) sind dies insbesondere das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), das Aktiengesetz (AktG) sowie untergesetzliche Regeln, wie etwa der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK). Ein von Klaus J. Hopt, Direktor emeritus des Instituts, mitherausgegebenes Handbuch macht dieses komplexe Normengeflecht als ganzheitlichen Handlungsrahmen zur Unternehmensführung im Aktien-, Kapitalmarkt- und Bilanzrecht erfassbar.

Der 50 thematische Beiträge umfassende Band behandelt Grundsatzfragen, aktuelle Herausforderungen und künftige Weichenstellungen der Corporate Governance kapitalmarktorientierter Unternehmen. Während die Aktiengesellschaft die zentrale Rolle in einer hoch dynamischen Rechtsentwicklung einnimmt, betreffen deren Auswirkungen alle Gesellschaftsformen. So werden etwa bei den tendenziell steigenden Anforderungen an Compliance- und Risikomanagementsystemen vom Aufsichtsrecht ausgehende Spillovers vom Recht der AG auf das der GmbH und anderer Kapitalgesellschaften sichtbar.
Verfasst von namhaften Autor*innen der deutschen Gesellschaftsrechtswissenschaft und der Unternehmenspraxis richtet sich das Werk an Rechtswissenschaft und Rechtspraxis gleichermaßen. Es bietet Anleitung zu so vielfältigen Problemstellungen, wie beispielsweise Fragen des Umgangs mit Unternehmensrisiken, Konflikten zwischen Erwartungen verschiedener Investoren oder der Ausschöpfung unternehmerischen Ermessens trotz rechtlicher Vorgaben und Compliance Management.
„Eine Orientierung allein an den rechtlichen Mindestverhaltenspflichten reicht in der Unternehmenspraxis heute nicht mehr aus“, sagt Hopt. „Man denke nur an die umfangreichen Berichtspflichten zur Corporate Governance, aber auch die wachsenden internationalen Erwartungen an Unternehmen.“ Die Leiter von Unternehmen wie auch ihre internen und externen Berater seien gefordert, Verhaltensempfehlungen bereits zu erkennen, wenn diese noch im Entstehen begriffen sind und gegebenenfalls die nötigen Vorkehrungen zu treffen, so der Rechtswissenschaftler. Immer wieder sei zu beobachten, dass sich etwa Verhaltensempfehlungen anerkannter Kodexe, Erwartungen von Aufsichtsbehörden oder bloße Transparenzregeln zu allgemein-gesellschaftsrechtlichen Pflichten verdichten. Es handelt sich dabei um ein zu wenig beachtetes „Pflichtenentwicklungsrisisko“. Regelwerke wie der DCGK oder die von institutionellen Investoren und Stimmrechtsberatern gestellte Anforderungen sind daher auch Gegenstand des Handbuchs.
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, MCJ (NYU) war von 1995 bis 2008 Direktor am Institut. Davor hatte er Professuren in Tübingen, Florenz, Bern und München inne. Gastprofessuren führten ihn unter anderem nach Paris, Wien, Rom, Tokyo, Kyoto, Chicago, an die New York University, nach Harvard und an die Columbia University in New York. Er ist Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der International Academy of Comparative Law. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zu den Themen Unternehmensrecht und Corporate Governance und war als Berater für die Europäische Kommission, internationale Banken sowie den deutschen Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht tätig.
Peter Hommelhoff, Klaus Hopt, Patrick C. Leyens (Hrsg.), Unternehmensführung durch Vorstand und Aufsichtsrat. Aktien-, Kapitalmarkt- und Bilanzrecht, Corporate Governance, C.H.Beck, München 2024, XXII, 1339 S.
Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht