Art. 8 EMRK in europäischen Fallstudien

Projektzeitraum: 2024-2027

Als Menschenrechte gelten Rechte, die Menschen allein aufgrund ihres Menschseins zustehen. Ihre Gewährleistung zählt zu den Rechtsidealen der Moderne. Menschenrechte sind nichts Statisches, sondern beruhen auf Verständigungsprozessen. Sie bedürfen der Interpretation und der Durchsetzung. Wir wollen anhand von Fallstudien zu Art. 8 EMRK erforschen, wie Menschenrechte auf die Begründungsordnungen und Diskurse in nationalen Rechtsordnungen einwirken.

Wir wollen exemplarisch erforschen, wie Menschenrechte in der Gegenwart begründet, begrenzt und kritisiert werden (Menschenrechte "in debate"). Wie universell sind Menschenrechte, wenn Tiere oder die Natur nicht mitgemeint sind, und wenn ihre Reichweite geknüpft wird an Konsens und kulturelle Identität? Hat die Idee der Menschenrechte eine Wachstumsgrenze, und kann sie womöglich einmal kippen (Menschenrechte in der Kritik)? Außerdem wollen wir sichten, wie Menschenrechte wirken (Menschenrechte "in action"). In europäischen Fallstudien zu Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) werden wir nachverfolgen, mit welchen Begründungen einzelne Vorstellungen von Menschenrechten entwickelt und ausformuliert werden, auf welchen Wegen sie europaweit kursieren und wie sie auf nationale Rechtsvorstellungen einwirken. Dies richtet sich zum Beispiel auf die Rechtsvorstellungen zu Abtreibung, Leihmutterschaft, gleichgeschlechtlicher Ehe, Väterrechten und familiärem Gewaltschutz. Ein zentrales Anliegen ist es dabei, die vom EGMR entwickelte Beurteilungsfigur des „european consensus“ auf ihre Handhabung zu analysieren.

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