Rechtsvorstellungen zu Person, Privatheit und privatem Leben

Person, Privatheit und privates Leben gehören zu den zentralen Gewährleistungsversprechen heutiger Privatrechte. Hinter diesen Rechtsvorstellungen verbergen sich fundamentale Festlegungen sowie eine Fülle impliziter Annahmen darüber, was Personsein, Privatheit und privates Leben jeweils ausmacht; diese Festlegungen und Annahmen wollen wir sichtbar machen und erforschen.


Projekte

Körperliche Selbstbestimmung gilt als Menschenrecht. Dennoch war körperliche Selbstbestimmung niemals ein gleiches Recht aller Menschen, sondern ein Recht mit Abstufungen. Für Kinder und Betreute ist körperliche Selbstbestimmung bis heute ein anderes Recht als für „normale“ Erwachsene. mehr

Als Menschenrechte gelten Rechte, die Menschen allein aufgrund ihres Menschseins zustehen. Ihre Gewährleistung zählt zu den Rechtsidealen der Moderne. Menschenrechte sind nichts Statisches, sondern beruhen auf Verständigungsprozessen. Sie bedürfen der Interpretation und der Durchsetzung. Wir wollen anhand von Fallstudien zu Art. 8 EMRK erforschen, wie Menschenrechte auf die Begründungsordnungen und Diskurse in nationalen Rechtsordnungen einwirken. mehr

Gegenstand des Vorhabens sind die Phänomene, die im Recht – etwas mystisch und möglicherweise mit Hintersinn – als „höchstpersönlich“ bezeichnet werden. Das Eigentümliche des Höchstpersönlichen soll für die gesamte Rechtsordnung überblickt und für einzelne Bereiche des Privatrechts näher ergründet werden. mehr

In der Familienrechtswissenschaft ist es vielen selbstverständlich, dass es eine wesentliche Funktion der Familie ist, ein Ort privaten Lebens zu sein. Privatheit gilt als Wert sowohl der Familie als auch des Familienrechts. Aber zugleich wird betont, dass die Gewährleistung von Privatheit mehr ist als die Abschirmung rechtsfreier Räume. Will das Recht eine angemessene Vorstellung von Privatheit entwickeln und verwirklichen, werden die Dinge also schnell diffizil. mehr

Sich festigende wissenschaftliche Erkenntnisse und sich wandelnde gesellschaftliche Anschauungen deuten darauf hin, dass die rechtliche Grammatik von Subjekt und Objekt das Mensch-Tier-Verhältnis nicht mehr adäquat abbildet und eine grundsätzliche Neuausrichtung des Rechtsstatus von Tieren bevorsteht. Doch wie könnte ein zukünftiger Rechtsstatus nichtmenschlicher Tiere konkret aussehen? Und kann dem Recht der Sprung über den eigenen anthropozentrischen Schatten überhaupt gelingen? mehr

Das Projekt will Rechtssubjektivität auf ein konzeptionelles Fundament stellen, es auf neuartige Kandidaten für den Status als Rechtssubjekt anwenden (Natur, Tiere, Organismen, Roboter, künstliche Intelligenzen, gesellschaftliche Kollektive, Kunstwerke) und in Frage stellen, ob es heute und künftig überhaupt noch angemessen ist, die Welt in Subjekte und Objekte einzuteilen. mehr

Im Privatrecht ist es vertraut, zwischen Person und Vermögen zu unterscheiden. Diese Linie wird auch durch das Erbrecht gezogen: Das Erbrecht regelt das Schicksal des Vermögens, während das Schicksal von Person und Persönlichkeit jenseits des Erbrechts verortet werden. Über Organe, den Leichnam und das Andenken des Verstorbenen entscheiden nicht die Erben, sondern Personen, die nach anderen Rechtsregeln bestimmt und mit unterschiedlichster Rechtsmacht versehen werden. mehr

Mit diesem Forschungsprojekt wird untersucht, wie gut die Verwirklichung der menschenrechtlichen Garantien im Selbstbestimmungsgesetz gelungen ist. Passen die teils restriktiven Vorschriften des neuen Korrekturverfahrens zum gesetzlich gesetzten Ziel, die rechtliche Geschlechtszuordnung vollständig von der Einschätzung dritter Personen zu lösen und die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu stärken? Außerdem soll beobachtet werden, wie sich das neue Selbstbestimmungsgesetz in der Rechtspraxis behauptet. mehr

Mittlerweile ist die Vorstellung von Natur als Inhaberin von Rechten keineswegs mehr abwegig, sondern nimmt im rechtswissenschaftlichen Diskurs einen breiten Raum ein und wird in einzelnen Rechtsordnungen dem Praxistest unterzogen. Während Christopher Stone in seinem wegbereitenden Artikel „Should Trees Have Standing?“ noch an einen deliktischen Schutz dachte, steht nun häufig eine verfassungsrechtliche Perspektive im Vordergrund. Der Frage, ob Rechte der Natur auch vertragliche Rechte sein können, wurde bislang noch nicht genauer nachgegangen. mehr

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