Außerrechtliche Perspektiven für die Rechtsforschung

Um zu verstehen, wie und warum bestimmte Gesellschaften bestimmte Rechtsvorstellungen zu Person, Familie und privatem Leben hervorbringen, bedarf es einer außerrechtlich geöffneten Rechtsforschung. Wir wollen die Leistungsfähigkeit außerrechtlicher Methoden- und Deutungsangebote für die familienrechtliche Rechtsforschung ausmessen, u.a. im Gespräch mit der Diskursforschung, der Familiensoziologie, der Modernisierungstheorie und der Komparatistik.


Projekte

Zum Selbstverständnis der Moderne gehört es, dass Rechtsvorstellungen veränderlich und begründungsbedürftig sind. Unsere Annahme ist, dass diese Begründungen durch Prozesse hervorgebracht werden, die sich als Diskurse begreifen und daher mit den Mitteln der sozialwissenschaftlichen Diskursanalyse erforschen lassen. Wir wollen die Entwicklungen rekonstruieren, mit denen sich bestimmte Begründungen in juristischen Diskursgemeinschaften durchsetzen oder umgekehrt zurückgewiesen werden. mehr

Zu den grand thèmes der Familiensoziologie gehört die Frage nach den gesellschaftlichen Funktionen von Familie. Im Gegensatz zu biologischen Funktionen sind damit die Funktionen gemeint, die Familien für die und innerhalb der Gesellschaft haben. Häufig werden drei Hauptfunktionen unterschieden: wirtschaftliche Funktionen (Familie als Gewähr für materielle Sicherheit), sozialisierende Funktionen (Familie als Orte der Erziehung und der Fürsorge) sowie politische oder verortende Funktionen (gesellschaftliche Platzierungen durch Familie). Wir wollen in drei Teilprojekten (Finanzierung, Care, Status) erforschen, wie das Familienrecht diese gesellschaftlichen Funktionen von familiärer Praxis in der Gegenwart abbildet. mehr

Viele Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften setzen auf den Vergleich als Erkenntnismethode und können auf lange Fachgeschichten und verzweigte methodische Debatten zurückblicken. Diese Einsicht eröffnet Zugänge zur Rechtsvergleichung, die bislang noch nicht systematisch erschlossen worden sind. Diese Leerstelle gilt es zu schließen. mehr

Zumeist interessiert Rechtsprechung in ihrer Funktion als Entscheiderin. Auch für die Rechtswissenschaft ist Rechtsprechung in erster Linie der Ort, an dem Rechtsfragen geklärt und entschieden werden, indem Rechtsnormen angewendet, konkretisiert, gebildet und begründet werden. Hier soll eine andere Funktion von Rechtsprechung analysiert werden, die bisher nicht systematisch in den Blick genommen worden ist: dass Rechtsprechung durch ihre Entscheidungen auch bestimmte Formen von Wissen speichert. mehr

Entwickeln sich die europäischen Familienrechte auf eine Weise, die sich in den soziologischen Vorhersagen zur Moderne hält? Um diese Frage zu beantworten, sind Familienrechte in mehrere Richtungen zu sichten. Zunächst bedarf es einer Bestandsaufnahme: Worin sind Familienrechte „modern“ im gesellschaftstheoretischen Sinn, und worin auch nicht? mehr

Obwohl Geschwister zum engsten Familienkreis zählen, hat sich die Familienrechtswissenschaft bislang nur wenig für ihre Rechtsstellung interessiert. Diese Lücke soll mit diesem interdisziplinären Forschungsprojekt sowohl sichtbar gemacht als auch geschlossen werden. mehr

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