Höchstpersönliches

Projektzeitraum: 2024-2027

Gegenstand des Vorhabens sind die Phänomene, die im Recht – etwas mystisch und möglicherweise mit Hintersinn – als „höchstpersönlich“ bezeichnet werden. Das Eigentümliche des Höchstpersönlichen soll für die gesamte Rechtsordnung überblickt und für einzelne Bereiche des Privatrechts näher ergründet werden. Das Vorhaben ist der Versuch, Aufkommen und Rechtsfolgen des Höchstpersönlichen zu ordnen, (Nicht-)Begründungen sowie Maßstabsbildungen zu beobachten und hinter den Worten verborgene Vorstellungen zu erhellen. Das Vorhaben verbindet rechtsdogmatische mit diskursanalytischen Anliegen.

Weitere interessante Beiträge

Zur Redakteursansicht