Selbstbestimmung und geschlechtliche Identität
Projektzeitraum: 2024-2025
Die eigene geschlechtliche Identität zu finden und von anderen in ihr anerkannt zu werden, ist ein Menschenrecht. Das im Jahr 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz setzt dieses Menschenrecht durch Einführung eines völlig neuen Korrekturverfahrens erstmals im deutschen Recht um. Es garantiert die Selbstbestimmung über das rechtliche Geschlecht, indem künftig jede Person selbst bestimmen kann, welches ihr rechtliches Geschlecht sein soll.
Mit diesem Forschungsprojekt wird untersucht, wie gut die Verwirklichung der menschenrechtlichen Garantien im Selbstbestimmungsgesetz gelungen ist. Passen die teils restriktiven Vorschriften des neuen Korrekturverfahrens zum gesetzlich gesetzten Ziel, die rechtliche Geschlechtszuordnung vollständig von der Einschätzung dritter Personen zu lösen und die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu stärken? Außerdem soll beobachtet werden, wie sich das neue Selbstbestimmungsgesetz in der Rechtspraxis behauptet. Wie werden offene Rechtsbegriffe ausgelegt? Wo bestehen Rechtsunsicherheiten, und wie können sie aufgelöst werden? Und inwiefern beeinflusst das nun im Selbstbestimmungsgesetz Festgeschriebene unsere Vorstellungen von Geschlecht innerhalb und außerhalb des Rechts?