Rechte der Tiere
Projektzeitraum: 2024-2027
Von Menschen für Menschen gemacht ist das Recht tief in anthropozentrischen Denkmustern verhaftet. Die Belange von Tieren spiegeln sich im Recht nur fragmentarisch, ohne ihnen einen kohärenten Status zu verleihen – statt Rechten bleiben für Tiere nur Rechtsreflexe, und das geltende Tierschutzrecht trägt weitgehend dazu bei, tradierte Formen der Ausbeutung von Tieren zu legitimieren. Sich festigende wissenschaftliche Erkenntnisse und sich wandelnde gesellschaftliche Anschauungen deuten jedoch darauf hin, dass die rechtliche Grammatik von Subjekt und Objekt das Mensch-Tier-Verhältnis nicht mehr adäquat abbildet und eine grundsätzliche Neuausrichtung des Rechtsstatus von Tieren bevorsteht. Doch wie könnte ein zukünftiger Rechtsstatus nichtmenschlicher Tiere konkret aussehen? Und kann dem Recht der Sprung über den eigenen anthropozentrischen Schatten überhaupt gelingen?
Weitere Informationen
Seit über 50 Jahren tritt die Tierrechtsbewegung für einen Wandel im Verhältnis zwischen Menschen und Tieren ein. In den Geistes- und Sozialwissenschaften wurde ein Animal Turn ausgerufen. Inzwischen wächst auch das Interesse an der Frage, wie Tiere juristisch zu behandeln sind und ob ihnen eigene Rechte zustehen. „Während bisher Grundrechte für Tiere im Vordergrund standen, ist es gerade das Privatrecht, das auf eine lange Tradition der schrittweisen Emanzipation neuer Rechtssubjekte sowie ihrer Individualisierung und Autonomisierung blicken kann“, sagt Felix Aiwanger, wissenschaftlicher Referent am Institut.
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Veranstaltungsreihe
Gäste aus dem In- und Ausland referieren zu Stand, Wandel und Zukunft der rechtlichen Ausgestaltung des Mensch-Tier-Verhältnisses. Ziel der Reihe ist es, Brücken zu bauen – zwischen nationalen und internationalen Diskursen, zwischen Tierrechten und Tierschutzrecht, zwischen Tierrechten und Rechten der Natur, zwischen Rechtswissenschaft und Naturwissenschaft und Zivilgesellschaft.
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Publikationen
Felix Aiwanger, Halbgare Würste: Zur verunglückten Reform des Tierschutzgesetzes, VerfBlog, 2024, https://doi.org/10.59704/f0d1ae42bfe9b756, 12.10.2024.
Felix Aiwanger, A Family Law Approach to Animal Rights, Animal & Natural Resource Law Review 19 (2023), 1–20.
Felix Aiwanger, Und wer nimmt den Hund? Beide! Überlegungen zu einem Wechselmodell für Haustiere nach LG Frankenthal, Urteil v. 12.5.2023 – 2 S 149/22 –, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2023, 1773–1775.
Felix Aiwanger, Anmerkung zu LG Frankfurt am Main, 8. Februar 2023 – 2-01 S 64/22, Recht und Schaden (r+s) 2023, 575–576.