Wahrnehmungsbefugnisse

Projektzeitraum: 2024-2026

Im Privatrecht ist es vertraut, zwischen Person und Vermögen zu unterscheiden. Diese Linie wird auch durch das Erbrecht gezogen: Das Erbrecht regelt das Schicksal des Vermögens, während das Schicksal von Person und Persönlichkeit jenseits des Erbrechts verortet werden. Über Organe, den Leichnam und das Andenken des Verstorbenen entscheiden nicht die Erben, sondern Personen, die nach anderen Rechtsregeln bestimmt und mit unterschiedlichster Rechtsmacht versehen werden. Mit diesem Forschungsvorhaben werden diese verstreuten und bislang nicht systematisch erschlossenen Rechtsregeln erstmals auf gemeinsame Grundgedanken zurückgeführt und im Rechtsinstitut der Wahrnehmungsbefugnis gebündelt. Außerdem geht es der Untersuchung darum, die herkömmliche Unterscheidung zwischen Person und Vermögen auf ihre Trennschärfe hin zu überprüfen. Damit stellt die Untersuchung zugleich die Selbstverständlichkeit in Frage, mit der das Erbrecht gegenwärtig auf eine Vermögensnachfolge begrenzt wird.


Literatur

Anne Röthel, Annika Diemke, Weiterleitungsklauseln in Schenkungsverträgen und das Dogma von der unbeschränkbaren Testierfreiheit, Anmerkung zu BGH, 28. November 2023 – X ZR 11/21, Juristenzeitung 2024, 516–520.

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