Rechtssubjektivität

Projektzeitraum: 2024-2028

Die Rechtssubjektivität ist das Tor zur Welt des Rechts: Nur wer Rechtssubjekt ist, wird als eigenständiger Träger relevanter Interessen in rechtlichen Verfahren berücksichtigt. Dabei verbergen sich hinter dem einheitlichen Begriff der Rechtssubjektivität disparate Funktionen: Materielle Funktionen bestehen etwa darin, bestimmte Interessen rechtlich einem Träger zuzuordnen und zu erfassen, unter Umständen sogar mit einem Mindestschutz auszustatten oder in der Abwägung stärker zu gewichten als Interessen ohne Rechtssubjekt. Eine Art Filterfunktion besteht darin, bestimmte Interessen von vornherein als rechtlich irrelevant herauszufiltern, indem der Status als Rechtssubjekt verweigert wird. Eine verfahrensmäßige Funktion besteht darin, dass im Interesse von Rechtssubjekten rechtliche Verfahren initiiert werden können, in denen ihr Schutz geprüft wird. Eine expressive Funktion besteht darin, dass mit dem Status als Rechtssubjekt eine erhöhte Sichtbarkeit bestimmter Interessen einhergeht und sich die rechtliche Darstellung als Subjekt sogar auf die rechtliche Bewertung auswirken kann. Unklar ist auch, wie sich Rechtssubjektivität zu sehr ähnlichen Konzepten (wie etwa Rechtspersönlichkeit, Rechtsträgerschaft, Rechtsfähigkeit) sowie zur Einordnung als Rechtsobjekt verhält (schließen sie sich aus oder kann man unter beides fallen?) und welche anderen Mechanismen es unter Umständen gibt, Interessen in das Recht einzubringen, ohne sie einem Rechtssubjekt zuzuweisen.

Das Projekt will Rechtssubjektivität auf ein konzeptionelles Fundament stellen, es auf neuartige Kandidaten für den Status als Rechtssubjekt anwenden (Natur, Tiere, Organismen, Roboter, künstliche Intelligenzen, gesellschaftliche Kollektive, Kunstwerke) und in Frage stellen, ob es heute und künftig überhaupt noch angemessen ist, die Welt in Subjekte und Objekte einzuteilen.

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