Körperliche Selbstbestimmung: Patienten, Kinder, Betreute
Projektzeitraum: 2024-2025
Körperliche Selbstbestimmung gilt als Menschenrecht. Dennoch war körperliche Selbstbestimmung niemals ein gleiches Recht aller Menschen, sondern ein Recht mit Abstufungen. Für Kinder und Betreute ist körperliche Selbstbestimmung bis heute ein anderes Recht als für „normale“ Erwachsene.
Es wird in drei privatrechtlichen Studien erforscht, wie sich die Dogmen, Diskurse und Deutungen zu körperlicher Selbstbestimmung von Patienten, Kindern, Entmündigten und Betreuten seit Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelt haben. Es geht um Gemeinsamkeiten und Muster im Hinblick auf Akteure, Auslöser und Argumente. Die Forschungen erhellen, woraus Entscheidungsvorrechte für Ärzte hergeleitet wurden, warum ein elterliches Züchtigungsrecht lange Zeit richtig erschien, weshalb Jugendliche für medizinische Entscheidungen die Zustimmung ihrer Eltern benötigen und wonach sich die Rechtmäßigkeit von Zwangsbehandlungen bestimmt. Zugleich kommt ans Licht, dass jede Rechtsvorstellung von körperlicher Selbstbestimmung auf ein Dilemma zuläuft.
Literatur
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Anne Röthel, Körperliche Selbstbestimmung. Dogmen, Diskurse, Deutungen, Klostermann, Frankfurt 2024, 332 S.