Rui Cai, Konrad-Zweigert-Stipendiat, im Gespräch
Während seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Tsinghua-Universität forschte Rui Cai von 2018 bis 2019 an der Universität Heidelberg. Anschließend promovierte er mit einer Arbeit zur Lehre von der Sittenwidrigkeit. Seit 2020 ist er Assistant Professor an der Chinese Academy of Social Sciences. Von Juli bis September war er Gastwissenschaftler am Institut.
Warum haben Sie für Ihre Forschung unser Institut ausgewählt?
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ist mir schon seit vielen Jahren ein Begriff. Als ich während meines Studiums damit begann, mich mit Rechtsvergleichung zu beschäftigen, las ich mit großem Gewinn die „Einführung in die Rechtsvergleichung“ von Hein Kötz und Konrad Zweigert. Im Juli 2023 hatte ich dann zum ersten Mal die Gelegenheit, das Institut zu besuchen, um bei der Konfererenz „The Implementation of the Chinese Civil Code through Judicial Interpretations of the Supreme People’s Court“ einen Vortrag über die Entwicklung der Lehre von der Sittenwidrigkeit im chinesischen Zivilgesetzbuch zu halten.
Welches Forschungsthema hat Sie nach Hamburg geführt?
Dieses Jahr bin ich zurückgekommen, um über das deutsche Vertragsrecht zu forschen. Genauer gesagt, untersuche ich die Grundlagen für das Recht, einen Vertrag zu kündigen. Die entscheidende Frage dabei ist, unter welchen Bedingungen die säumige Partei von einem Vertrag zurücktreten kann. Verschiedene Rechtsordnungen haben diesbezüglich unterschiedliche Regelungen. So ist das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch in Bezug auf die Beendigung von Verträgen eher restriktiv, während die Anforderungen im US-amerikanischen Recht geringer sind. Bei der Kodifizierung des neuen chinesischen Zivilgesetzbuchs war diese Problematik ein wichtiges Thema. Das 2021 in Kraft getretene chinesische Zivilgesetzbuch enthält dazu eine Bestimmung, die sowohl in der Wissenschaft als auch in der Rechtspraxis Chinas eine große Diskussion ausgelöst hat. Die deutsche Zivilrechtsdogmatik hat die chinesische Rechtsentwicklung lange Zeit geprägt. Deshalb ist es interessant, das heutige deutsche Zivilrecht rechtsvergleichend zu untersuchen. Außerdem möchte ich wirtschaftliche und kulturelle Faktoren in meine Forschung einbeziehen.
Wie würden Sie das Institut jemandem beschreiben, der oder die noch nie hier war?
Das Institut ist ein wichtiges Forschungszentrum für Privatrecht und internationales Privatrecht, das einen weltweiten Ruf genießt. Es verfügt über eine Bibliothek von Weltrang, die sehr angenehme Arbeitsbedingungen bietet, und deren Mitarbeiter sehr freundlich sind und ihre Aufgaben außerordentlich effizient erledigen. Gastwissenschaftler haben viele Möglichkeiten, Kollegen aus der ganzen Welt zu treffen, was das Institut zu einem großartigen Ort für die wissenschaftliche Arbeit macht.
Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht / Johanna Detering