Joaquín Garrido Martín, Stipendiat der Humboldt-Stiftung, im Gespräch

22. November 2023

Joaquín Garrido Martín studierte Rechtswissenschaften und Philosophie an der Universität Sevilla und absolvierte postgraduale Studien an der Universität Bern und am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz. 2017 promovierte er in Rechtswissenschaften an der Universität Sevilla. Längere Forschungsaufenthalte führten ihn nach München, Hamburg, Frankfurt, Heidelberg und Oxford. Er lehrt als Assistenzprofessor an der Universität Sevilla römisches Recht.

Was war Ihr Forschungsthema während Ihres Aufenthalts in Hamburg?

Mein Forschungsaufenthalt hatte einen historischen Schwerpunkt. Ich interessiere mich für die Methode der Pandektenwissenschaft, also der wissenschaftlichen Arbeit zum damals so genannten „heutigen römischen Recht“ im neunzehnten Jahrhundert in Deutschland. Die Pandektenwissenschaft war überaus produktiv und hatte großen internationalen Einfluss. Dennoch ist unser Wissen über sie immer noch etwas lückenhaft. Das liegt vor allem daran, dass sich die Forschung dazu traditionell auf die kulturpolitische und nicht auf die streng rechtsdogmatische Dimension der Pandektenwissenschaft konzentriert hat. Ich habe versucht, ihre Methode besser zu verstehen, indem ich die dogmatischen Werke der damaligen Zeit studiert habe. Außerdem möchte ich herausfinden, ob ihre als „Konstruktionsjurisprudenz“ bezeichnete Methode der Konstruktion rechtlicher Dogmen in den übrigen Teilen des europäischen Kontinents, insbesondere in Spanien, aufgegriffen wurde. Bisher wissen wir, dass es eine intensive historisch-philosophische Rezeption gab, aber es bleibt zu untersuchen, ob auch ein wissenschaftliches Modell oder eine spezifische Methode rezipiert wurde, insbesondere am Vorabend der Verkündung unserer Zivilgesetzbücher zum Ende des neunzehnten Jahrhunderts.

Was hat Sie dazu bewogen, am Institut zu forschen?

Ich habe das Institut nicht nur wegen seines internationalen Ansehens gewählt, sondern vor allem wegen Reinhard Zimmermann, der sicherlich der führende Vertreter der so genannten „Dogmengeschichte“ ist. Dieser Forschungsansatz fragt nicht so sehr nach der kulturellen oder intellektuellen Vergangenheit des Rechts, sondern vor allem nach der Kontinuität der Rechtsbegriffe von Rom bis zur heutigen Zeit. Diese Linie der begrifflichen Kontinuität wird von den Ländern des europäischen Kontinents geteilt, die in der Tradition des ius commune stehen, also des „Gemeinen Rechts“ mit römischen Wurzeln vor der Kodifizierung in Europa. Reinhard Zimmermann hat intensiv über das Erbrecht in historisch-vergleichender Perspektive geforscht. Das ist auch der dogmatische Bereich, den ich gewählt habe, um meine Analyse des „Rechtsstils“ der Pandektisten zu vertiefen.

Wie würden Sie das Institut jemandem beschreiben der oder die noch nie hier war?

Das Institut ist der ideale Ort, wenn man wissen möchte, was moderne historisch-vergleichende Rechtswissenschaft ist und wie sie betrieben werden sollte. Ausgestattet mit einer exzellenten Bibliothek, die Bestände aus allen juristischen Disziplinen und aus einer Vielzahl kultureller Traditionen enthält, bietet es einen unvergleichlichen Rahmen für eine wissenschaftliche Reflexion. Ich hatte außerdem das Glück, im Forschungsteam von Reinhard Zimmermann mitzuarbeiten, das regelmäßig wissenschaftliche Veranstaltungen auf höchstem Niveau veranstaltet.




Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht / Johanna Detering

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