Die Vorteils- und Gewinnherausgabe im CISG

Zugleich ein Beitrag zu Zulässigkeit und Grenzen der eigenständigen Weiterentwicklung des Übereinkommens

18. März 2021

Darf eine vertragsbrüchige Partei den durch die Vertragsverletzung erzielten Gewinn behalten? Diese Frage wird in den letzten Jahren in vielen Rechtsordnungen heftig diskutiert. Mit einer gewissen Verzögerung hat sie auch das UN-Kaufrecht erreicht. Ben Köhler, wissenschaftlicher Referent am Institut, untersucht in seiner Dissertation, welchen Platz die Vorteils- und Gewinnhaftung auf einheitsrechtlicher Ebene einnehmen kann.

Der Text des UN-Kaufrechts (CISG) kennt keinen Rechtsbehelf auf Herausgabe des Verletzergewinns. Eine Ergänzung, Korrektur oder Neufassung des Übereinkommens steht außer Diskussion, da dies lediglich über eine diplomatische Konferenz sowie die Ratifikation eines Protokolls oder eine neue, von allen Vertragsstaaten getragene Konvention möglich wäre. Jeder Versuch, eine Lösung zur Verteilung eines vertragswidrigen Gewinns zu finden, gleicht also einem Drahtseilakt: Der Notwendigkeit, mit der Entwicklung innerhalb der einzelnen Rechtsordnungen Schritt zu halten, steht die zur Sicherung der internationalen Einheitlichkeit gebotene Zurückhaltung gegenüber.

Vor diesem Hintergrund richtet Ben Köhler sein Augenmerk auf die normativen Anknüpfungspunkte, die bereits im Übereinkommen enthalten oder zumindest in Gestalt allgemeiner Grundsätze darin angelegt sind. Er untersucht zunächst die vereinzelt geregelten vorteilsorientierten Ansprüche in der Rückabwicklung und den Erhaltungsansprüchen, bevor er sich den Gewinnherausgabeansprüchen wegen Vertragsverletzungen zuwendet. Da diese Ansprüche nicht ausdrücklich geregelt sind, arbeitet er die für eine Weiterentwicklung des Übereinkommens maßgeblichen Kriterien heraus und beleuchtet die sich daraus ergebenden Gestaltungsgrenzen.
 

Ben Gerrit Köhler, Die Vorteils- und Gewinnherausgabe im CISG. Zugleich ein Beitrag zu Zulässigkeit und Grenzen der eigenständigen Weiterentwicklung des Übereinkommens (Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 462), Universität des Saarlandes 2020, Mohr Siebeck, Tübingen 2021, Doktorarbeit, XXX + 380 S.


 


Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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