Die Geschwisterbeziehung
Eine rechtsdogmatische und interdisziplinäre Analyse
In ihrer soeben erschienenen Dissertation erforscht Luise von Kügelgen, ehemalige wissenschaftliche Assistentin am Institut, Fragen rund um die innere Orientierung des Rechts bei der Wahrnehmung der Geschwisterbeziehung. Sie folgt dabei einem rechtsgebietsübergreifenden Ansatz, der verschiedene Bereiche des Zivilrechts und des Strafrechts berücksichtigt. Außerdem geht sie der Frage nach, welches Verständnis von der Qualität der Geschwisterbeziehung den jeweiligen Regelungen zugrunde liegt.

In ihrer Arbeit zeigt von Kügelgen, dass für Geschwister häufig derselbe Rechtsrahmen greift wie für fremde Dritte. Nur in Ausnahmefällen sieht das Recht für Geschwister Besonderheiten vor. Selbst wenn für sie besondere Regelungen gelten, weichen diese meist von den Ausnahmeregelungen ab, die das Recht zwischen Eltern und ihren Kindern sowie zwischen Ehegatten vorsieht. Neben ihrer juristischen Analyse macht die Autorin es sich zur Aufgabe, zu überprüfen, inwiefern das Bild, das das Recht von der Geschwisterbeziehung zeichnet, den Erkenntnissen der sozialwissenschaftlichen Geschwisterforschung entspricht. Aus den von ihr untersuchten Regelungen arbeitet sie drei verschiedene rechtliche Sichtweisen über die Qualität der Geschwisterbeziehung heraus und stellt fest, dass diese sich nur teilweise mit den Erkenntnissen der sozialwissenschaftlichen Geschwisterforschung in Einklang bringen lassen.
Dr. Luise von Kügelgen studierte Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School (BLS) sowie an der Auckland University und legte 2020 die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Danach arbeitete sie promotionsbegleitend zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin am damaligen Lehrstuhl von Institutsdirektorin Prof. Dr. Anne Röthel an der BLS und ab 2024 als wissenschaftliche Assistentin in deren Arbeitsgruppe am Institut. 2025 promovierte sie an der BLS. Ihre Promotion wurde von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. Derzeit ist sie Referendarin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht