Family affairs in comparative perspective
Projektzeitraum: 2025-2028
Als „family affairs“ oder Familienangelegenheiten werden alltagssprachlich Angelegenheiten bezeichnet, die nur die Familie etwas angehen. Damit verbindet sich häufig die Forderung, dass sich Dritte oder das Recht heraushalten sollen. Diese Vorstellung ist vielen Rechtsordnungen vertraut. Sie hat u.a. dazu geführt, dass Gewalt anders bezeichnet und bewertet wird, je nachdem, ob sie im familiären Nahbereich oder unter Fremden geschieht. Es wird unterschieden zwischen „normaler“ Gewalt und „häuslicher“ Gewalt. Hier gibt es eine lange Tradition des Messens mit zweierlei Maß, die ihre gedanklichen Wurzeln in dem Bild von der Familienangelegenheit hat.
Dieses rechtsvergleichende Forschungsvorhaben fragt nach Zusammenhängen zwischen Rechtsvorstellungen zu häuslicher Gewalt und gesellschaftlichen Vorstellungen von Familie und Privatheit am Beispiel der Rechtsentwicklung in Deutschland und der Volksrepublik China. Das Vorhaben rezipiert die Annahme, dass das Verständnis und die Wertschätzung von Privatheit abhängig ist davon, welchen Wert Gesellschaften individueller Autonomie beimessen und wie sie Autonomie verstehen. Zugleich soll die rechtsvergleichende Analyse den Blick auf die jeweilige Wirksamkeit von rechtlich vermitteltem Gewaltschutz richten und nach möglichen gesellschaftlichen, kulturellen und innerrechtlichen Widerständen fragen.