Privatheit im Familienrecht

Projektzeitraum: 2024-2027

In der Familienrechtswissenschaft ist es vielen selbstverständlich, dass es eine wesentliche Funktion der Familie ist, ein Ort privaten Lebens zu sein. Privatheit gilt als Wert sowohl der Familie als auch des Familienrechts. Aber zugleich wird betont, dass die Gewährleistung von Privatheit mehr ist als die Abschirmung rechtsfreier Räume. Will das Recht eine angemessene Vorstellung von Privatheit entwickeln und verwirklichen, werden die Dinge also schnell diffizil. Es handelt sich um einen genauso grundlegenden wie streitbaren und strittigen Begriff. Entsprechend vielgestaltig sind die dogmatischen Strukturen und rechtlichen Mechanismen, mit denen Privatheit im Familienrecht verwirklicht wird: Sie zeigen sich gleichermaßen in der Abwesenheit wie in der Anwesenheit von Recht.

Dieses Forschungsvorhaben kartographiert die wesentlichen Instrumente, mit denen das Familienrecht Rechtsvorstellungen von Privatheit ausprägt und verwirklicht. Es sollen leitende Strukturprinzipien freigelegt und tragende Unterscheidungen sichtbar gemacht werden. Die Untersuchung schöpft dabei nicht nur die rechtsdogmatische Gegenwart des deutschen Rechts aus, sondern erprobt zugleich die Anschlussfähigkeit und Leistungsfähigkeit sozialphilosophischer Konzepte von Privatheit für die Rechtsanalyse.

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