Digitale Sachherrschaft

16. August 2023

In seiner kürzlich erschienenen Habilitationsschrift beschäftigt sich Konrad Duden, ehemaliger wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, mit dem Internet der Dinge. Dabei geht er der Frage nach, inwiefern Eigentum beziehungsweise Besitz an einem vernetzten Gerät den Nutzer beim software- oder netzbasierten Gebrauch schützt.

Anbieter solcher Geräte können deren Gebrauch verhindern, indem sie die im Gerät integrierte Software blockieren oder den betriebsnotwendigen Cloud-Zugang sperren. So wird ein High-Tech-Endgerät in Elektroschrott verwandelt. Vielfach greift in diesen Fällen das Vertragsrecht. Besteht jedoch zwischen Anbieter und Nutzer kein Vertrag, bleibt nur noch der Schutz über Besitz oder Eigentum. Perspektivisch stellt sich dabei die Frage nach der Bedeutung des Sachenrechts in einer zunehmend digitalisierten Welt. Die Arbeit ist als Buch und im Open Access als Online-Publikation erschienen.

Prof. Dr. Konrad Duden, LL.M. (Cambridge), studierte Chemie und Rechtswissenschaft an den Universitäten München, Heidelberg und Bilbao und promovierte nach Abschluss eines Masterstudiums an der Universität Cambridge 2015 an der Universität Heidelberg. 2021 wurde er von der Universität Hamburg habilitiert. Seit Februar 2023 hat er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig inne.


Konrad Duden, Digitale Sachherrschaft (Jus Privatum, 271), Universität Hamburg 2021, Mohr Siebeck, Hamburg 2023, Habilitationsschrift, XXIX + 437 S.





Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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