Decolonial Comparative Law Summer School 2023

Decolonial Comparative Law Summer School 2023

  • Beginn: 04.07.2023
  • Ende: 08.07.2023
  • Ort: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
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Mit 31 Teilnehmer*innen und 10 Referent*innen aus der ganzen Welt fand die erste Decolonial Comparative Law Summer School vom 4. bis 8. Juli 2023 am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg statt. Ziel der Veranstaltung war es, Rechtwissenschaftler*innen sowie -praktiker*innen methodologische Herangehensweisen und praktische Anwendungsmöglichkeiten der dekolonialen Rechtsvergleichung zu vermitteln. Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen aus Brasilien, Chile, Indien, Namibia, Mexiko, Neuseeland, Südkorea, Barbados, Bangladesch, Kirgisistan, dem Iran, Norwegen, Kenia, Italien, Frankreich und Deutschland folgten der Einladung ans Institut. Die Workshops wurden in vier verschiedenen Sprachen gehalten (Portugiesisch, Spanisch, Französisch und Englisch), was für alle Beteiligten eine Herausforderung und Chance zugleich darstellte.

 

Der erste Tag der Summer School wurde mit einigen Kommunikationsspielen eröffnet, in denen die Teilnehmer*innen einander kennen lernen konnten. Mit der ersten Teambuilding-Übung stimmte sich die Gruppe dabei auf den Geist der Summer School ein: Alle sollten sich wohl fühlen, sich in ihrer eigenen Sprache auszudrücken. Weiter ging es mit einer Einführung in die Rechtsvergleichung und in die Thematik der Dekolonialität. Anschließend teilten sich die Teilnehmer*innen für vier gleichzeitig stattfindende Fallstudien in französischer, spanischer und englischer Sprache in Kleingruppen auf. Am zweiten Tag fand zunächst eine einführende Sitzung auf Englisch zur dekolonialen Rechtswissenschaft statt, gefolgt von drei simultanen Workshops in drei verschiedenen Sprachen. Daran schlossen sich zwei Sessions zur dekolonialen Theorie in Lateinamerika und zur Dekolonialisierung der südasiatischen Rechtsprechung in der historischen Theorie an. Der Tag endete mit einer englischsprachigen Fallstudie zur Problematisierung der Kinderehe als nicht-universelle juristische Kategorie. Am Abend erkundete die Gruppe die verbleibenden Spuren der Kolonialgeschichte Hamburgs im Rahmen einer Stadtführung.

 

Die Summer School bot den Teilnehmer*innen darüber hinaus auch Raum für einen intensiven Austausch untereinander. Am dritten Tag stellten sieben von ihnen Fallstudien aus ihrer eigenen Arbeit vor und diskutierten diese mit der ganzen Gruppe. Die Forschungsthemen der Teilnehmer*innen waren hinsichtlich der diversen vertretenen Rechtsgebiete und Episteme von großer Vielfalt geprägt: So reichten die Themen der Präsentationen, um nur drei Beispiele herauszugreifen, von der Annahme eines ganzheitlicheren rechtlichen Rahmens zur Feststellung von Ungleichheiten in der städtischen Organisation Nairobis über vergleichende Stadtplanung in Südkorea bis hin zu den sowjetischen Ursprüngen des vietnamesischen Rechtsstaatsprinzips. Der vorletzte Tag der Summer School begann mit einer Paneldiskussion mit Referent*innen aus dem Globalen Süden zur dekolonialen Rechtsvergleichung und endete mit einer englischsprachigen Session über praktische Forschungsmethoden. Am letzten Tag präsentierten sechs weitere Teilnehmer*innen Fallstudien aus ihrer jeweiligen Forschung; unter anderem wurde der Gruppe dabei die Verbindung zwischen dekolonialem Recht und der indigenen Völkergruppe der Xukuru in Brasilien von einem Teilnehmer näher gebracht, der selbst der Xukuru-Gemeinde angehört.

 

Die Veranstaltung konfrontierte die Teilnehmer*innen mit mannigfaltigen Themen und wissenschaftlichen Methoden. Statt eines einzelnen, vordefinierten Denkansatzes taten sich allerhand verschiedene Herangehensweisen an die Thematik der dekolonialen Rechtsvergleichung auf, denn jede*r Kursleiter*in bot seiner- bzw. ihrerseits eine andere Perspektive an. Die Teilnehmer*innen wurden dazu angeregt und waren erpicht darauf, das Gelernte in ihrer eigenen Forschung anzuwenden.

 

Die einzelnen Workshops waren mitunter folgenden Themen gewidmet:

  • Comparative discussion on self-determination and plurinationality in Mexico and Chile (Prof. Orlando Aragon Andrade)
  • Informal law and legal methods (Prof. Alfred Ngando)
  • Decolonial legal studies (Prof. Lena Salaymeh)
  • Legal transplants in decolonial comparative law (Prof. Ralf Michaels)
  • Legal practices and decolonial epistemologies: A case study on Advocacia Popular (People´s Lawyering) in Brazil (Dr. Flavia Carlet)
  • Internalized coloniality (practice of the Brahminical patriarchy in India and constitutional development) (Prof. Aakash Singh Rathore)
  • Case study: Indigenous conceptions of state and property rights in Rapa Nui (Benjamin Ilabaca de la Puente Esq.)
  • Case study on German-Namibian reparations: The doctrine of intertemporal law in question (Karina Theurer Esq. and Patrick Kauta Esq.)
  • Decolonial practical research: The role of listening in participatory action research methodologies (Kwamou Eva Feukeu)

 

Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmer*innen und Kursleiter*innen!

 

 

Weitere Informationen zum Forschungsprojekt:

Dekoloniale Rechtsvergleichung
Die dekoloniale Rechtsvergleichung erforscht, inwieweit das herrschende Verständnis von Recht durch ein Gespann von Moderne und Kolonialität strukturiert wird, und sie bietet dekoloniale Alternativen zu diesem Verständnis. Die herkömmliche Rechtsvergleichung beruht auf epistemischen Annahmen, die sich vor dem Hintergrund von Moderne und Kolonialität herausgebildet haben. Dies hat Auswirkungen auf mehrere zentrale Annahmen und Praktiken in der Rechtsvergleichung. mehr

 

 


Headerbild: © Shutterstock, VanHart

Fotos: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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