
Dekoloniale Rechtsvergleichung
Institutsdirektor Ralf Michaels und Lena Salaymeh (British Academy Global Professor, Universität Oxford) arbeiten an einem langfristig angelegten gemeinsamen Forschungsprojekt zu dekolonialer Rechtsvergleichung.

Die dekoloniale Rechtsvergleichung erforscht, inwieweit das herrschende Verständnis von Recht durch ein Gespann von Moderne und Kolonialität strukturiert wird, und sie bietet dekoloniale Alternativen zu diesem Verständnis. („Kolonialität“ bedeutet nicht nur Kolonialismus, sondern vielmehr eine totalisierende und universalisierende Denkweise, die der Moderne zugrunde liegt.)
Die herkömmliche Rechtsvergleichung beruht auf epistemischen Annahmen, die sich vor dem Hintergrund von Moderne und Kolonialität herausgebildet haben. Dies hat Auswirkungen auf mehrere zentrale Annahmen und Praktiken in der Rechtsvergleichung: die Anknüpfung an den Nationalstaat als analytische Kategorie, die Bevorzugung des säkularen Rechts vor dem religiösen Recht, die unterstellte Überlegenheit des modernen Rechts gegenüber präkolonialen oder antikolonialen Rechtstraditionen. Dekolonialität versucht, durch das Konzept der Pluriversalität diese Zentrum-Peripherie-Struktur als zentralern Aspekt der Dualität von Moderne und Kolonialität zu überwinden. „Pluriversalität“ geht davon aus, dass mehrere Traditionen und Sozialordnungen gleichzeitig legitim sind.
Anstelle einer Ausrichtung der Rechtsvergleichung am Ziel der Vereinheitlichung oder „Modernisierung“ von Recht setzen wir uns dafür ein, Rechtvergleichung dafür zu verwenden, das Rechtsdenken zu dekolonialisieren und die Voraussetzungen für Pluriversalität im Recht zu schaffen. Eine dekoloniale Analyse offenbart die Dynamik der Kolonialität innerhalb der Rechtsvergleichung und trägt dadurch zur Überwindung dieser Dynamik bei.
Publikationen
Decolonial Comparative Law Workshop 2022 / Call for Papers
Thema: Dekoloniale vergleichende Rechtsgeschichte: Indigenes Recht und Recht des globalen Südens vor dem Kolonialismus
9. -10. September 2022, Oxford, Vereinigtes Königreich
Einreichungsfrist für Beiträge: 9. Februar 2022
Rückmeldung: 9. Mai 2022
Der zweite Workshop des Projekts "Decolonial Comparative Law" befasst sich mit dem Vergleich von indigenem Recht und vorkolonialem Recht, sowohl in siedlerkolonialen Regionen des globalen Nordens als auch im heute häufig so genannten globalen Süden.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Call for Papers :
- Call for Papers - deutsch 167.34 kB
- Call for Papers - english 164.96 kB
- Call for Papers - español 132.64 kB
- Call for Papers - français 163.69 kB
Online-Workshop am 6. und 7. Oktober 2020
Am 6. und 7. Oktober 2020 haben das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht (Hamburg) und die University of the Witwatersrand School of Law einen virtuellen Workshop zur dekolonialen Rechtsvergleichung veranstaltet (siehe Programm).
Programm (PDF)
Ko-Organisatoren: Tshepo Madlingozi & Emile Zitzke (University of Witwatersrand) and Ralf Michaels & Lena Salaymeh (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht)