Emojis im (Privat-)recht
Matthias Pendl, wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, erforscht die rechtlichen Dimensionen von Emojis. In seinem soeben erschienen Buch „Emojis im (Privat-)Recht“ sowie in einem aktuellen Aufsatz mit dem Titel „Emojis auf dem Weg ins (Privat-)recht – Ein Schlaglicht“ stellt er die Ergebnisse seiner rechtsvergleichenden Untersuchung vor.
Aus der heutigen, von Digitalisierung geprägten Kommunikation sind Emojis nicht mehr wegzudenken. Im schriftlichen Austausch ersetzen sie Intonation, Gestik, Mimik und andere körpersprachliche Elemente realer Gespräche. Sind Jurist*innen mit den digitalen Piktogrammen konfrontiert, geht es meist um die rechtliche Bewertung von Erklärungen.
Gestützt auf empirische Erkenntnisse (psycho-)linguistischer Forschung erläutert Matthias Pendl, wie die Art der Nutzung und das damit verbundene Verständnis von Emojis beispielsweise je nach Alter, Geschlecht oder kulturellem Hintergrund der Nutzer*innen variieren können. Daraus ergibt sich eine zentrale Herausforderung für die Rechtswissenschaft und die juristische Praxis: Wie sind Aussagen, die mithilfe eines oder mehrerer Emojis getätigt werden, zu interpretieren?
Mit einer rechtsvergleichenden Auswertung von Entscheidungen aus den USA, Kanada, Großbritannien, Australien, Deutschland, Österreich und Israel sowie einem Blick auf diverse Rechtsgebiete belegt Pendl die rechtliche Relevanz des Themas. Daran anknüpfend analysiert er die zivilrechtlichen Implikationen der Verwendung von Emojis und erläutert, wie die hergebrachten Lehren über die Auslegung von Willenserklärungen und anderen Äußerungen auf die Probe gestellt werden. Zudem weist er auf weitere Schauplätze hin, die künftig Anlass für Emoji-Rechtsprechung geben dürften, wie namentlich das Arbeits-, Marken- oder Kapitalmarktrecht.
Dr. Matthias Pendl studierte Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz, wo er mit einer mehrfach ausgezeichneten Arbeit über ein gesellschaftsrechtliches Thema promovierte und als Universitätsassistent tätig war. Von 2014 bis 2017 forschte er als wissenschaftlicher Assistent am Institut, an das er 2018 als wissenschaftlicher Referent zurückkehrte. Seither lehrt er auch an der Bucerius Law School sowie an der Universität Hamburg.
Die Publikation ist als Buch und im Open Access als Online-Publikation erschienen.
Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht / Petra Tavonius