Das Schadensrecht der Geschäftsleiterhaftung

23. Februar 2022

In der Debatte um die Haftung von Geschäftsleitern in der Kapitalgesellschaft liegt der Fokus auf den Tatbestandsvoraussetzungen. Die Rechtsfolgen werden demgegenüber vernachlässigt. Mit der Konzeption eines Schadensrechts der Geschäftsleiterhaftung hat Jakob Hahn, ehemaliger wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, es sich zur Aufgabe gemacht, diese Forschungslücke zu schließen.

In seiner Dissertation beleuchtet der Autor die Rechtsfolgen der Haftung von Organen in Kapitalgesellschaften. Dabei unterzieht er vier zentrale Themenkomplexe einer rechtsvergleichenden und ökonomischen Betrachtung: den Schadensbegriff, den Verbandsgeldbußenregress, den Reputationsschaden und die Vorteilsausgleichung. Da die Thematik der Geschäftsleiterhaftung an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Zivilrecht liegt, zieht er zur Behandlung der gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen Erkenntnisse heran, die sich in Rechtsprechung und Literatur zum allgemeinen Schuldrecht herausgebildet haben. Er zeigt auf, wo die Zivilrechtsdogmatik Impulse für den gesellschaftsrechtlichen Diskurs bietet. Als Besonderheiten der Geschäftsleiterhaftung stellen sich der Charakter der Binnenhaftung sowie die Beweislastverteilung, heraus.

Dr. Jakob Hahn studierte Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School und der Stanford Law School, USA. Promotionsbegleitend arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent am Institut. Seit 2021 ist er Richter im Dienst des Freistaats Sachsen.

Jakob Hahn, Das Schadensrecht der Geschäftsleiterhaftung. Schadensbegriff – Verbandsgeldbußenregress – Reputationsschaden – Vorteilsausgleichung (Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, 193), Bucerius Law School Hamburg 2021, Duncker & Humblot, Berlin 2022, Doktorarbeit, 333 S.


Bildnachweis: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht / Ana Karolina Wolf

Weitere interessante Beiträge

Zur Redakteursansicht