Rechtsvergleichung, ausländisches Privatrecht und globale Rechtspluralität
Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Arbeit am Institut stehen die Rechtsvergleichung und das ausländische Recht. Die methodischen Ansätze der internationalen Rechtsvergleichung reichen bis in die Zeit der Institutsgründung zurück und sind bis heute ein Grundpfeiler der Forschung am Institut. Grundlegendes Erkenntnisinteresse aller Wissenschaftler*innen ist es, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen festzustellen und daraus Lösungen für eine Fortentwicklung des Rechts zu entwerfen. Im Fokus vieler Forschungsprojekte steht zudem die Erschließung der historischen Grundlagen des modernen Zivilrechts.