Forschungsgruppe 

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„Das Recht Gottes im Wandel - Rechtsvergleichung im Familien- und Erbrecht islamischer Länder“

 

Dies sind die Seiten der Foschungsgruppe zum Recht islamischer Länder, die von 2009 bis Ende Juli 2024 unter der Leitung von Prof. Dr. Nadjma Yassari am Institut bestand. Anlässlich des Wechsels von Prof. Yassari an das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) wird die Forschungsgruppe zum 1. August 2024 in ein Kompetenzzentrum für das Recht arabischer und islamischer Länder umgewandelt. Die kommissarische Leitung des Kompetenzzentrums übernimmt Dr. Dörthe Engelcke.

 

Die Forschungsgruppe „Das Recht Gottes im Wandel“ beschäftigt sich unter der Leitung von Nadjma Yassari mit der Rechtsvergleichung im Familien- und Erbrecht islamischer Länder. Ziel ist es, Transformationsprozesse und Reformen der islamischen Rechtsordnungen langfristig wissenschaftlich zu begleiten. Die Aufgaben der Forschungsgruppe gliedern sich dabei in drei Bereiche: Sie betreibt Grundlagenforschung, fungiert als Kompetenzzentrum zum Recht islamischer Länder und führt Projekte zu aktuellen Themen durch. Sie ist eine der wenigen Forschungseinheiten weltweit, die sich interdisziplinär und rechtsvergleichend mit dem geltenden Recht in islamischen Ländern auseinandersetzt.

Die Forschungsgruppe besteht seit 2009 am Institut. Bis Anfang 2016 wurde sie von der Max-Planck-Gesellschaft gefördert. Dank großzügiger Spenden seitens der Max Planck Förderstiftung und von Frau Traudl Engelhorn-Vechiatto, die der Max-Planck-Gesellschaft seit vielen Jahren als Förderndes Mitglied verbunden ist, kann die Forschungsgruppe ihre erfolgreiche Arbeit bis 2023 im bisherigen Umfang fortsetzen.

Die Forschungsgruppe arbeitet interdisziplinär, rechtsvergleichend und unter besonderer Beachtung des Verfahrensrechts. Die Rechtsvergleichung erfolgt vor allem zwischen den islamisch geprägten Ländern und versucht nicht nur, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu erarbeiten und die Tendenzen der Rechtsentwicklung in einem größeren Kontext darzustellen, sondern auch, das Verhältnis der islamischen Länder zueinander und die Rückkopplung politischer Strukturen auf die Familien- und Erbrechtssysteme der Region zu erfassen.  
Die Forschungsgruppe vernetzt sich durch wissenschaftliche Kooperationen, gemeinsame Projekte, internationale Workshops und Feldforschungen vor Ort.  
Durch die Herausgabe von Sammelbänden macht die Forschungsgruppe die Ergebnisse ihrer Projekte der Öffentlichkeit zugänglich. Die Mitglieder der Forschungsgruppe publizieren zusätzlich Monographien, Fachartikel und sonstige Beiträge zu ihren eigenen Forschungen.  
Die Forschungsgruppe organisiert regelmäßig Konferenzen und Workshops, um die Ergebnisse ihrer Forschung zu teilen. Auch bei der Vortragsreihe „Afternoon Talks on Islamic Law“ kommen Wissenschaftler*innen zum Recht islamischer Länder aus aller Welt zu Wort.  
Eines der zentralen Forschungsziele des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht ist die langfristig angelegte Analyse des ausländischen Rechts. Das Referat für das Recht islamischer Länder wurde unter der Leitung von Nadjma Yassari seit 2000 stetig zu einem Kompetenzzentrum für das Recht der islamischen Länder ausgebaut.  
Die Wissenschaftler*innen halten regelmäßig Fachvorträge für Praktiker*innen, insbesondere für die Landesverbände der Standesbeamt*innen sowie die Richterakademien, Ministerien, politische Stiftungen, juristische Vereinigungen und zivilgesellschaftliche Organisationen.  
Das Kompetenzzentrum erstattet seit über 20 Jahren Rechtsauskünfte zu konkreten rechtlichen Fragestellungen für Gerichte, Behörden und Standesämter, wenn diese islamisch geprägtes Recht anwenden müssen.  
Beiträge der Forschungsgruppe im Video, in Online-Medien und im Podcast.  
Neben ihrer Grundlagenforschung setzt die Forschungsgruppe ihre Expertise in Projekten zu aktuellen Themen ein. Ziel dieser Projekte ist es, konkrete Hilfestellungen für Probleme in der Rechtspraxis zu erarbeiten.    
Von 2003 bis 2006 widmete sich das Kompetenzzentrum zum Recht islamischer Länder dem Familienrecht in Afghanistan mit dem Ziel, nach jahrzehntelangem Krieg den Prozess der anstehenden Gesetzgebung im Familienrecht zu begleiten, um konkrete Vorschläge zu erarbeiten, wie in diesem Bereich nachhaltig Hilfestellung gegeben werden kann.  
In einem Forschungsprojekt mit geflüchteten Juristen aus Syrien hat die Forschungsgruppe einen systematischen Überblick über das syrische Familienrecht erstellt. Die Forschungen bieten deutschen Gerichten und Behörden konkrete Hilfe bei der Beurteilung von Fragen, die im Zuge von Asylverfahren und Familienzusammenführungen aufkommen.  
Das seit 2016 mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ins Leben gerufene Projekt zum Familienrecht im Nahen Osten wurde 2018 um das Familienrecht im Irak erweitert.  

 

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