Familienrecht in Syrien
In einem Forschungsprojekt mit geflüchteten Juristen aus Syrien hat die Forschungsgruppe einen systematischen Überblick über das syrische Familienrecht erstellt. Die Forschungen bieten deutschen Gerichten und Behörden konkrete Hilfe bei der Beurteilung von Fragen, die im Zuge von Asylverfahren und Familienzusammenführungen aufkommen.
Im Januar 2016 wurde mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ein Projekt zum Familienrecht in Syrien ins Leben gerufen.
Gemeinsam mit aus Syrien geflüchteten Juristen, die im Rahmen eines Orientierungspraktikums in der Forschungsgruppe tätig sind, wurde die Rechtslage in Syrien erfasst, um deutschen Gerichten und Behörden konkrete Hilfe bei der Beurteilung von Fragen im Zuge von Asylverfahren und Familienzusammenführungen zu bieten.
Zu diesem Zweck sind eine Kommentierung zum geltenden staatlichen Familienrecht und alternativen nichtstaatlichen Familienrechtssystemen in Syrien, ein digitalisiertes Archiv mit Originaldokumenten (inklusive Übersetzungen), das deutschen Behörden und Auslandsvertretungen die Verifizierung vorgelegter Dokumente erleichtern soll, Informationen zur geschichtlichen, politischen und rechtlichen Entwicklung Syriens, eine Übersetzung der relevanten Gesetzesartikel sowie eine Sammlung deutscher Rechtsprechung mit Bezug zum syrischen Recht erarbeitet worden.
Diese Informationen sind öffentlich auf dem Informationsportal www.familienrecht-in-nahost.de abrufbar.