2017 ist in Deutschland das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Kraft getreten, das es Minderjährigen im Inland versagt, eine Ehe zu schließen, und Ehen, die von Minderjährigen im Ausland geschlossen wurden, die Wirksamkeit versagt. Inzwischen steht es verfassungsrechtlich auf dem Prüfstand. Ein Team von Wissenschaftler*innen um Nadjma Yassari und Ralf Michaels hat für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine rechtsvergleichende Stellungnahme verfasst, die das Phänomen der Frühehe im Kontext unterschiedlicher Rechtsordnungen und -kulturen beleuchtet.
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