Anne Röthel ist neue Institutsdirektorin

8. Januar 2024

Mit 1. Januar 2024 hat Anne Röthel ihr Amt als Direktorin des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht angetreten. Sie übernimmt damit die Nachfolge von Reinhard Zimmermann, der 2022 emeritiert wurde. Die vielseitige und international profilierte Rechtswissenschaftlerin kommt von der Bucerius Law School, wo sie den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht innehatte.

Prof. Dr. Anne Röthel studierte Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft an der Universität zu Köln und der Université de Clermont-Ferrand. Nach einer verfassungsrechtlichen Promotion an der Universität Trier wurde sie mit einer rechtstheoretischen Schrift an der Universität Erlangen-Nürnberg habilitiert.

Seit 2004 lehrt und forscht sie an der Bucerius Law School, der sie als Professorin verbunden bleibt. Sie erhielt Rufe von den Universitäten Zürich und Bochum, die sie ablehnte. Außerdem war sie Direktorin des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen an der Bucerius Law School und leitete das interdisziplinäre Programm für rechtswissenschaftliche Forschung. Seit 2010 nimmt sie regelmäßig Gastprofessuren an der Université de Paris II Panthéon-Assas wahr. 2014 war sie Lady Beaufort Visiting Fellow am College Lady Margaret Hall an der Universität Oxford.

„Die Berufung von Anne Röthel zur neuen Direktorin ist ein wahrer Glücksgriff für unser Institut. Wir freuen uns auf eine hochangesehene Wissenschaftlerin, die mit ihrer international und interdisziplinär ausgerichteten Forschungsagenda zusammen mit ihrem Team neue Wege beschreiten wird“, sagt Holger Fleischer, Geschäftsführender Direktor des Instituts.

Im Mittelpunkt ihrer rechtsvergleichend und interdisziplinär ausgerichteten Forschungen werden das Familienrecht und das Recht der natürlichen Person stehen. Mit Faszination und Leidenschaft blickt sie auf Materien, die der dogmatischen Rechtswissenschaft wegen ihrer politischen und kulturellen Bezüge häufig unzugänglich erscheinen. Gerade diese Sonderrolle des Familienrechts interessiert sie: „Im privaten Leben sind wir vielen Umständen schicksalhaft ausgeliefert. Wir können weder unseren Körper noch unsere Herkunft auswählen. Körper und Altern, Familie und Herkunft sind unser gemeinsames, aber nicht unser gleiches Schicksal. Dies steht in fundamentaler Spannung zu liberalen und egalitären Selbstbeschreibungen westlicher Gesellschaften. Ich möchte aufklären, welche Rolle das Recht dabei spielt“, beschreibt sie ihren Ansatz. „Gerade weil hier beständig so viele unübersichtliche Kräfte wirken, empfinde ich es als drängende Herausforderung, den ‚Mechaniken‘ des Rechts auf diesem Feld auf die Spur zu kommen.“

Zu ihren Interessenschwerpunkten gehören außerdem Begriff und Bedeutung von Autonomie im Recht, die Beziehungen zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht, der Nutzen von Interdisziplinarität für die Rechtswissenschaft sowie die Rechtsdidaktik. Zuletzt hat sie Emanzipationsdebatten erforscht und sich den Dogmen, Diskursen und Deutungen von körperlicher Selbstbestimmung zugewendet.



Bildnachweise: © Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht / Patrice Lange

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