Forschung zum chinesischen Recht

Forschung zum chinesischen Recht

Angesichts der wachsenden globalen Bedeutung der Volksrepublik China ist fundiertes Wissen über das chinesische Zivilrecht unverzichtbar geworden. Daher hat sich das Kompetenzzentrum zur Aufgabe gemacht, diese Rechtsmaterie systematisch zu erforschen und über sprachliche und kulturelle Barrieren hinweg zu vermitteln.

Die Forschungsarbeit befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen privater und wirtschaftlicher Beziehungen in einer der dynamischsten Regionen der Welt. Der Wandel Chinas von einem sozialistischen zu einem marktorientierten Wirtschaftssystem, seine Einbindung in globale Kapital- und Warenströme sowie das Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Ordnung und regulatorischer Steuerung prägen die Entwicklung des chinesischen Privatrechts und stellen Staat und Gesellschaft vor Herausforderungen. Das Kompetenzzentrum untersucht, wie sich das Recht unter diesen Bedingungen fortentwickelt und dabei sowohl kontinentaleuropäische Rechtskonzepte aufgreift als auch eigene Regelungssätze ausbildet.

Forschungsschwerpunkte

Die Rechtsentwicklung in der Volksrepublik war nach der Phase der Kulturrevolution zunächst durch den Aufbau einzelner Rechtsmaterien geprägt. Durch den Erlass einer Vielzahl von Einzelgesetzen entstand schrittweise ein differenziertes zivilrechtliches Normensystem. Mehrere über Jahrzehnte andauernde Kodifikationsvorhaben mündeten schließlich in die Verabschiedung des Zivilgesetzbuches (民法典) durch den Nationalen Volkskongress am 28. Mai 2020, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat und die zuvor geltenden Einzelgesetze zusammenführte.
Unter der Flagge eines „Sozialismus chinesischer Prägung“ (中国特色社会主义) erprobt die Volksrepublik China eigene Ansätze bei der Rechtsdurchsetzung – von einem sozialen Bonitätssystem bis hin zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung. Das Kompetenzzentrum beobachtet diese Entwicklungen und fragt nach ihrer Funktionsweise und ihren Auswirkungen auf die zivilrechtliche Praxis.
Das chinesische Recht unterteilt seit dem Inkrafttreten des ZGB Körperschaften des Privatrechts in gewinnorientierte und nichtgewinnorientierte Organisationen. Jüngste Reformen, darunter die grundlegende Revision des Gesellschaftsgesetzes (2024) und des Gemeinnützigkeitsgesetzs (2023) haben dieses Feld erheblich weiterentwickelt und werfen neue rechtsvergleichende Fragen auf.

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