
Privatrechtliche Körperschaften in China
Das chinesische Recht unterteilt seit dem Inkrafttreten des ZGB Körperschaften des Privatrechts in gewinnorientierte und nichtgewinnorientierte Organisationen.
Als Prototyp der gewinnorientierten Körperschaft gilt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Organisationsverfassung ab 2020 auch für Unternehmen ausländischer Investoren gilt. Das Gesellschaftsgesetz wurde zum 01.07.2024 grundlegend reformiert und ist die umfangreichste Revision seit 2005.
Nichtgewinnorientierte Organisationen umfassen neben Vereinen und Stiftungen auch neuartige Rechtsformen – für die im deutschen Recht keine unmittelbaren Gegenstücke existieren – wie Einrichtungen für soziale Dienste und religiöse Einrichtungen. Das 2016 verabschiedete Gemeinnützigkeitsgesetz als zentrales Regelwerk für den gesamten gemeinnützigen Sektor wurde 2023 weitreichend revidiert.
Gelingt es dem chinesischen Gesellschaftsrecht, das ursprünglich zur Reorganisation staatseigener Unternehmen entwickelt wurde, die Interessenkonflikte moderner Kapitalgesellschaften zu lösen?
Welche Rolle können nichtgewinnorientierte Organisationen in einem politischen System spielen, das weiterhin dem Typus der zentralisierten sozialistischen Parteidiktatur entspricht?
Gibt es für die neuen chinesischen Rechtsformen funktionelle Äquivalente in anderen Rechtsordnungen?