Chinesische Zivilrechtskodifikation

Chinesische Zivilrechtskodifikation

Um nach dem Rechtsnihilismus der Kulturrevolution wieder rechtliche Grundlagen zu schaffen, regelte die Volksrepublik China zunächst einzelne Rechtsgebiete durch die Verabschiedung von Einzelgesetzen wie beispielsweise den Allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts (1986), dem Vertragsgesetz (1999) und dem Sachenrechtsgesetz (2007). Mehrere Anläufe zu einer umfassenden Zivilrechtskodifikation scheiterten zunächst. Das gegenwärtige Kodifikationsvorhaben auf Grundlage der Rechtsetzung und Praxiserfahrung der vergangenen Jahrzehnte soll 2020 in den Erlass eines einheitlichen Zivilgesetzbuches münden.

Da die Rechtsentwicklung in der Volksrepublik China immer noch in hohem Maß durch die Rezeption kontinentaleuropäischen Zivilrechts geprägt und insbesondere auch durch das Vorbild des deutschen bürgerlichen Rechtes beeinflusst wird, ergibt sich ein aufschlussreiches Feld für die rechtsvergleichende Arbeit:

Welche Probleme ergeben sich in der chinesischen Rechtsanwendung und welchen politischen, sozialen oder gesellschaftlichen Verhältnissen ist dies geschuldet?

Wie werden rezipierte Rechtsfiguren gegenüber ihren rechtsvergleichenden Vorbildern modifiziert und von welchen Erwägungen wird dies getragen?

Steht hinter einer äußerlich unverändert übernommenen Norm derselbe Rechtssetzungszweck und entfaltet sie in der Praxis dieselbe Wirkung?

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