Chancengleichheit im Sport

Private Law Gazette 1/2019

Seit der Antike werden im Sport Altersklassen gebildet. Heute trennen viele Sportarten zwischen Wettkämpfen für Frauen und Männer. Menschen mit Behinderungen tragen eigene Turniere aus. Was ist der Zweck der Kategorienbildung im Sport? Diese Frage beleuchtete am 19. November 2018 das Forum für internationales Sportrecht. Die vom Max-Planck Institut für Privatrecht gemeinsam mit dem Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik ausgerichtete Veranstaltung zum Thema „Gleichheit im Sport“ fand am Hamburger Institut statt.

Reinhard Zimmermann, geschäftsführender Direktor des Max-Planck-Instituts für Privatrecht, eröffnete das Podium mit einer Vorstellung der Diskussionsgrundlagen. Menschen treten mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen gegeneinander an. Der sportliche Wettkampf lebt von gleichen Bedingungen für ungleiche Teilnehmer. Um Gleichheit in der Ungleichheit zu ermöglichen, werden Kategorien gebildet. Dabei spielen neben biologischen Leistungsvoraussetzungen auch kulturelle Einstellungen und soziale Leitbilder eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt die Anerkennung des dritten Geschlechts hat gezeigt, dass vertraute Kategorien von Zeit zu Zeit zu hinterfragen sind.

„Menschen sind überaus verschieden. Im Sport fällt das besonders auf“, so brachte Michael Sachs, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität zu Köln, in seinem Vortrag die Problematik verfassungsrechtlich auf den Punkt. Es folgten Diskussionsbeiträge von Christoph Becker, Sportredakteur bei der FAZ, der Rechtsanwältin Anne Jakob, der Rollstuhlbasketballerin und Kapitänin der Damennationalmannschaft Mareike Miller sowie der DOSB-Vizepräsidentin Frauen und Gleichstellung Petra Tzschoppe.

Die Diskussion, an der sich auch das Publikum rege beteiligte, leitete Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik. Erörtert wurden sportfachliche Wertungen im Spannungsfeld von Inklusion und Gleichbehandlung. Welche Kategorien sind sachgerecht? Dienen etwa Testosteron-Obergrenzen bei Frauen in der Leichtathletik der Chancengleichheit oder verfestigen sie Ungleichheit? Oder sollte vielleicht die Disziplin des Rollstuhlbasketballs mit ihren Teams aus Frauen und Männern mit und ohne Behinderung ein Vorbild für klassische Sportarten sein? Festgehalten wurde schließlich, dass Kategoriebildung im Sport sich wesentlich daran orientiert, was wir für gesellschaftlich akzeptabel halten. Das macht es notwendig, sie regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen.

Einen ausführlichen Veranstaltungsbericht sowie weitere Informationen zum Forum für internationales Sportrecht finden Sie unter www.forumsportrecht.de

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